Durch den Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, hat die Europäische Union einen neuen rechtlichen Rahmen erhalten. Der Vertrag sieht Änderungen in den bestehenden Verträgen (EU-Vertrag und EG-Vertrag) vor. Die Europäische Union tritt laut Lissabon-Vertrag die Rechtsnachfolge der Europäischen Gemeinschaft an.
Im geänderten EG-Vertrag, der nun "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" genannt wird, ist die Politik der EU auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit in den Artikeln 208 bis 211 festgeschrieben: Hauptziel der Union ist demnach die Bekämpfung und – auf längere Sicht – die Beseitigung der Armut.
Der Vertrag von Lissabon hat die Rahmenbedingungen für die Außenbeziehungen der Europäischen Union verändert.
Vor Inkrafttreten des Vertrags waren drei Generaldirektionen mit der Entwicklungszusammenarbeit der EU befasst: Die Generaldirektion Entwicklung war für die Formulierung und Planung der Entwicklungszusammenarbeit in den AKP-Ländern zuständig während die Generaldirektion Außenbeziehungen für die restlichen Länder verantwortlich war. Die Durchführung der Entwicklungsprogramme und -projekte war Aufgabe von EuropeAid.
Der Vertrag von Lissabon ordnet Entwicklungspolitik nun als "gemeinsame Kompetenz" sowohl dem neu geschaffenen Amt des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik als auch dem Entwicklungskommissar zu. So soll die Verknüpfung der europäischen Entwicklungs- und Außenpolitik verbessert werden.
Zur Unterstützung des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik wurde der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) geschaffen. Er wird sich die Verantwortung für die Koordinierung der Entwicklungszusammenarbeit der EU mit der neuen Generaldirektion "Entwicklung und Zusammenarbeit – EuropeAid" teilen. Diese neue Generaldirektion entstand durch eine Fusion der Generaldirektion Entwicklung mit EuropeAid.