Ein Mann blättert in einem Aktenordner mit Unterlagen, der auf einem Tisch liegt.

Revision Ordnungsgemäß, zweckmäßig und wirtschaftlich ans Ziel – durch Prüfung und Beratung Mehrwerte schaffen und Risiken vermeiden

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beschäftigt viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit großem Engagement dazu beitragen, dass Projekte und Programme mit Partnerländern, internationalen und nichtstaatlichen Organisationen durchgeführt werden können.

Bei deren Umsetzung sollen die (finanziellen) Mittel nicht nur effektiv, effizient und zielorientiert eingesetzt werden, es müssen auch Regelwerke beachtet werden. Hier setzen die Interne Revision sowie die Außenrevision des BMZ an. Sie sollen mit dem Blick von heute prüfen, ob die Umsetzung in der Vergangenheit ordnungsgemäß und rechtskonform abgelaufen ist und Verbesserungsmöglichkeiten für die Zukunft aufzeigen.

Interne Revision

Die Interne Revision unterstützt die Leitung des BMZ bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, indem sie anlassbezogen oder im Rahmen der Jahresplanung das Verwaltungshandeln des BMZ unter den Gesichtspunkten Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit prüft.

Die Interne Revision hat in erster Linie präventiven Charakter. Sie erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsleistungen, die darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen, Geschäftsprozesse zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen. Insbesondere erarbeitet sie Entscheidungshilfen, mit dem Ziel, Risiken im Verwaltungshandeln zu erkennen und zu minimieren.

Hände auf einer Computertastatur

Anonymer Hinweis an die Interne Revision des BMZ Interner Link

Wenn Sie anonym einen Hinweis auf Sachverhalte wie frühere oder gegenwärtige illegale, unmoralische oder illegitime Praktiken geben möchten, die in der Verantwortung des BMZ liegen oder an denen das BMZ ein Aufklärungsinteresse haben sollte, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Bitte wählen Sie unter „Thema“ den Eintrag „Anonymer Hinweis an die Interne Revision“ aus. Die Interne Revision des BMZ wird Ihre Informationen auswerten und gegebenenfalls Erforderliches einleiten.

Außenrevision

Die Außenrevision des BMZ deckt die gesetzlich – insbesondere in der Bundeshaushaltsordnung (BHO) – vorgegebenen Bereiche „zuwendungsrechtliche Verwendungsnachweisprüfung“ sowie „Beteiligungsprüfung“ ab.

Verwendungsnachweisprüfung

Jedes Jahr fördert das BMZ mit hohem finanziellem Engagement (2020: rund 3,3 Milliarden Euro) eine große Anzahl von Vorhaben nichtstaatlicher Organisationen durch Zuwendungen. Antragsteller sind zum Beispiel die evangelische und die katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe, die politischen Stiftungen und Träger wie der Deutsche Caritasverband oder die Deutsche Welthungerhilfe sowie zahlreiche andere. Sie können nach sorgfältiger Prüfung Mittel – sogenannte Zuwendungen – für ihre Vorhaben in der Entwicklungszusammenarbeit erhalten.

Das Parlament und die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass die für die Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung gestellten öffentlichen Mittel zweckentsprechend und sparsam eingesetzt werden. Gemäß §§ 23, 44 BHO überprüft die Außenrevision des BMZ, ob die erhaltenen Zuwendungen regelkonform verwendet wurden.

Beteiligungsprüfung

Das BMZ ist an den folgenden Organisationen als Gesellschafter beteiligt:

  • Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ)
  • ACGF – Afghan Credit Guarantee Foundation (ACGF)
  • Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE)
  • DEval – Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH (DEval) sowie
  • Engagement Global gGmbH – Service für Entwicklungsinitiativen (EG).

Das Ministerium ist gemäß § 69 BHO verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Jahresabschlüsse der oben genannten Unternehmen, die Ordnungsmäßigkeit der Bundesbeteiligung zu prüfen. Die Außenrevision berichtet dem Bundesrechnungshof über das Ergebnis der Prüfung der jeweiligen Jahresabschlüsse und aller weiteren relevanten Vorgänge im abgelaufenen Geschäftsjahr.