Mädchen in einer Schulklasse in Bangui, Zentralafrikanische Republik. Es sind nur die Hinterköpfe der Mädchen abgebildet, man sieht keine Gesichter.

Geschlechtsbasierte Gewalt Überwindung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM)

Nach Schätzungen des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) sind weltweit etwa 200 Millionen Frauen und Mädchen von Genitalverstümmelung betroffen. Und jedes Jahr sind Millionen weitere Mädchen dem Risiko ausgesetzt, Opfer dieser schädlichen Praktik zu werden.

Weibliche Genitalverstümmelung, international meist mit dem Begriff „Female Genital Mutilation“ (FGM) bezeichnet, wird in 30 Ländern praktiziert, zumeist in Afrika, aber auch in einigen arabischen und asiatischen Ländern, außerdem innerhalb von Migrantengemeinden auf der ganzen Welt – auch in Deutschland. In einigen Ländern ist der Anteil der von FGM betroffenen Frauen und Mädchen noch immer sehr groß.

Schwere Menschenrechtsverletzung

Symbolfoto: Eine Frau hält abwehrend ihre Hände vor ihren Kopf um sich zu schützen

Der Begriff der weiblichen Genitalverstümmelung umfasst alle Verfahren, bei denen die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane ohne medizinische Notwendigkeit teilweise oder vollständig entfernt werden.

Der Eingriff wird meist bei Mädchen im Alter zwischen vier und 14 Jahren vorgenommen, manchmal aber auch schon im Alter von wenigen Tagen, kurz vor der Eheschließung oder vor der Geburt des ersten Kindes. Meist wird die Verstümmelung von traditionellen Beschneiderinnen durchgeführt, häufig ohne Narkose und mit unhygienischen oder stumpfen Instrumenten.

Die weibliche Genitalverstümmelung ist eine gesellschaftlich tief verankerte schädliche Praktik, die vielfach als soziale Norm oder gar fälschlicherweise als religiöses Gebot angesehen wird. Es handelt sich dabei um eine schwere Verletzung der Menschenrechte, etwa des Rechts auf Gesundheit und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit.

Schwerwiegende Folgen

Eine Genitalverstümmelung kann nicht rückgängig gemacht werden. Alle Formen dieser Praktik können schwere psychische, physische und soziale Folgen haben und sogar zum Tod führen.

Zu den akuten, teilweise lebensbedrohlichen Risiken gehören starke Schmerzen, Blutungen, Urinstau und Entzündungen. Langfristig können Frauen unter Problemen beim Geschlechtsverkehr, bei Schwangerschaft und Geburt, einer erhöhten HIV-Ansteckungsgefahr sowie unter psychischen Traumata leiden. Bei besonders weitgehenden Formen der Verstümmelung kann die Geburt eines Kindes aufgrund von verhinderten Wehen oder auftretenden Geweberissen für Mutter und Kind lebensgefährlich werden.

Seit einigen Jahren gibt es einen Trend, den Eingriff durch medizinisches Personal vornehmen zu lassen. Dies ändert allerdings nichts daran, dass FGM eine gesundheitliche Schädigung und schwere Menschenrechtsverletzung darstellt. Vor allem afrikanische Aktivistinnen und Aktivisten, Nichtregierungsorganisationen sowie internationale Organisationen kämpfen seit Jahren für die weltweite Abschaffung der Praktik.

Straßenplakat in Uganda mit Warnung vor Genitalverstümmelung

Straßenplakat in Uganda mit Warnung vor Genitalverstümmelung

Straßenplakat in Uganda mit Warnung vor Genitalverstümmelung

Deutsches Engagement

Die deutsche Entwicklungspolitik setzt sich entschieden dafür ein, die schädliche traditionelle Praktik der weiblichen Genitalverstümmelung zu überwinden. Das Engagement erfolgt auf mehreren Ebenen: Auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene werden Politikerinnen und Politiker beraten und Kompetenzen von Institutionen und Organisationen ausgebaut. Vor Ort werden Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen gefördert.

So bieten zum Beispiel sogenannte Dialogräume den Mitgliedern einer Gemeinschaft einen geschützten Rahmen, um sich über bislang tabuisierte Themen wie die weibliche Genitalverstümmelung auszutauschen und Wege zur Überwindung der Praktik zu entwerfen. 2001 wurde in Guinea gemeinsam mit Partnerorganisationen die Methode des Generationendialogs entwickelt und wird seither erfolgreich in mehreren Kooperationsländern in unterschiedlichen Formaten umgesetzt. Seit 2018 werden außerdem Dialogforen zwischen Gesundheitsexpertinnen und -experten sowie hochrangingen religiösen Autoritäten zum Thema Kinderheirat organisiert. Durch die Übertragung in modernen Kommunikationsmedien können Tausende Menschen an diesen Foren teilhaben.

2015 verabschiedete das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) das Positionspapier „Weibliche Genitalverstümmelung – der Beitrag der deutschen Entwicklungspolitik zur Überwindung dieser Menschenrechtsverletzung an Mädchen und Frauen“.

Auch in den Entwicklungspolitischen Aktionsplan zur Gleichberechtigung der Geschlechter 2016–2020 wurde die Überwindung der weiblichen Genitalverstümmelung als strategisches Ziel aufgenommen, ebenso die Beseitigung anderer schädlicher traditioneller Praktiken wie zum Beispiel die Kinder-, Früh- und Zwangsverheiratung. Im Fünf-Punkte-Plan „Keine Gewalt gegen Frauen“ von 2017 ist die Prävention von FGM als Ziel benannt.