Symbolfoto: Eine Frau hält abwehrend ihre Hände vor ihren Kopf um sich zu schützen

Geschlechtsbasierte Gewalt Gewalt verhindern, Betroffene betreuen, Straflosigkeit beenden

Gewalt gegen Frauen – oder auch gegen Menschen mit anderen Geschlechtsidentitäten (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) – ist eine der schwerwiegendsten und am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen weltweit. Sie tritt in vielen Formen auf: als körperliche, psychische, sexualisierte, soziale, wirtschaftliche, institutionelle und digitale Gewalt. Darunter fallen zum Beispiel Zwangsheirat, Frauenhandel, Massenvergewaltigungen in Kriegs- und Krisensituationen oder weibliche Genitalverstümmelung.

Mädchen in einer Schulklasse in Bangui, Zentralafrikanische Republik. Es sind nur die Hinterköpfe der Mädchen abgebildet, man sieht keine Gesichter.

Weltweit ist laut Schätzungen jede dritte Frau während ihres Lebens zumindest einmal von körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt innerhalb oder außerhalb von Partnerschaften betroffen. In manchen Ländern liegt der Anteil sogar bei bis zu 70 Prozent.

Viele Frauen sind gleichzeitig mit mehreren Formen von Diskriminierung konfrontiert. Sie tragen deshalb ein erhöhtes Risiko, geschlechtsspezifische Gewalt zu erfahren. Dazu gehören zum Beispiel indigene Frauen, Frauen in ländlichen Gebieten, Frauen mit Behinderungen, Frauen auf der Flucht und Migrantinnen.

Ursachen und Folgen

Geschlechtsspezifische Gewalt ist vor allem ein gesellschaftliches Problem. Sie entsteht aufgrund von ungleichen Machtverhältnissen, fehlenden Gesetzen und/oder mangelnder Strafverfolgung, verfestigten Vorurteilen und nicht hinterfragten Traditionen sowie Gleichgültigkeit.

Die Folgen der Gewalt sind einschneidende psychische und physische Schäden für die Betroffenen. Zudem wird ihr Zugang zum öffentlichen Leben, zur wirtschaftlichen Teilhabe, politischen Beteiligung und zur Bildung eingeschränkt. Neben den enormen Folgen für die Frauen und Mädchen entstehen den Gesellschaften dadurch auch erhebliche finanzielle Kosten. Eine nachhaltige Entwicklung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) kann so nicht gelingen.

Einige der globalen Entwicklungsziele als Sitzkissen bei einer Konferenz

Agenda 2030

Die internationale Staatengemeinschaft hat sich mit der Agenda 2030 (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zum Ziel gesetzt, alle Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen im öffentlichen und privaten Bereich zu beseitigen (Nachhaltigkeitsziel 5.2).

Zudem sollen alle schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Früh- und Zwangsverheiratung sowie die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen beseitigt werden (Ziel 5.3).

Deutsches Engagement

Gewalt an Mädchen und Frauen zu bekämpfen und durch Vorbeugung zu vermeiden, ist ein zentrales Anliegen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, das im Gleichberechtigungskonzept des BMZ von 2014 und im entwicklungspolitischen Gender-Aktionsplan 2016–2020 festgelegt ist. Auch das Fünf-Punkte-Papier „Keine Gewalt gegen Frauen“ von 2017 verdeutlicht die klare Ausrichtung des BMZ-Engagements:

1. Wir lassen kein Opfer allein.
2. Wir wollen die Täter zur Verantwortung ziehen.
3. Wir setzen auf gleiche Chancen und gleiche Rechte.
4. Wir wollen Gewalt verhindern, bevor sie passiert.
5. National und international handeln, lokal wirken

Hintergrund und Arbeitsfelder

Weibliche Genitalverstümmelung

Mädchen in einer Schulklasse in Bangui, Zentralafrikanische Republik. Es sind nur die Hinterköpfe der Mädchen abgebildet, man sieht keine Gesichter.
Mädchen in einer Schule in Bangui, Zentralafrikanische Republik

Weibliche Genitalverstümmelung, international meist mit dem Begriff „Female Genital Mutilation“ (FGM) bezeichnet, ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche Praktiken, bei denen die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane ohne medizinische Notwendigkeit teilweise oder vollständig entfernt werden.

Nach Schätzungen des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) sind weltweit etwa 200 Millionen Frauen und Mädchen von dieser schädlichen Praktik betroffen. Sie ist eine schwere Verletzung der Menschenrechte, etwa des Rechts auf Gesundheit und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit. Sie verletzt die Würde der Betroffenen und stellt ein Entwicklungshemmnis sowohl für Mädchen und Frauen als auch die gesamten Gesellschaften dar. Mehr dazu lesen Sie hier.