Internationaler Strafgerichtshof (IStGH)

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) im niederländischen Den Haag ist seit 2003 für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression zuständig. Der IStGH soll dazu beitragen, das humanitäre Völkerrecht und das internationale Völkerstrafrecht wirksamer durchzusetzen und gravierende Lücken bei der Strafverfolgung zu schließen.

Das Mandat des IStGH erlaubt es nur, die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Individuen festzustellen, nicht von Staaten. Der Gerichtshof wird nur dann tätig, wenn die nationalen Strafverfolgungsbehörden nicht willens oder nicht in der Lage sind, entsprechende Verbrechen zu verfolgen. Einige Staaten lehnen den IStGH ab, weil sie Eingriffe in die eigene staatliche Souveränität befürchten. So erkennen die USA, Russland und China die Legitimität des Gerichtshofs nicht an. Deutschland spricht sich für eine universelle Anerkennung des IStGH aus.

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