Jeanne Mukangenzi war nach dem Genozid in Ruanda als freiwillige Sozialarbeiterin in der Trauma- und Konfliktverarbeitung tätig.

Frauen in bewaffneten Konflikten und Friedensprozessen Sicherheit und gleichberechtigte Teilhabe für Frauen und Mädchen

Der Schutz von Frauen und Mädchen, die mit bewaffneten Konflikten, fragiler Staatlichkeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), Flucht und Vertreibung konfrontiert sind, ist ein wichtiges Anliegen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Zusätzlich setzt sich das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) dafür ein, dass Frauen stärker an Vorhaben zur Friedensförderung beteiligt werden.

Bewaffnete Konflikte, Krisen, Flucht und Vertreibung wirken sich unterschiedlich auf Menschen verschiedener Geschlechter aus. Sie übernehmen verschiedene Rollen in (Post-)Konfliktsituationen und haben dabei unterschiedliche, geschlechtsspezifische Bedürfnisse und Interessen.

Häufig werden Frauen nur als Opfer von Konflikten und Kriegen wahrgenommen. Tatsächlich spielen sie jedoch eine wichtige gesellschaftliche Rolle bei der Schaffung von Frieden, beim Wiederaufbau und bei der Vermeidung neuer Konflikte. Die Politik wird dieser Rolle bislang nicht gerecht: Frauen werden weltweit kaum in formale Friedensprozesse eingebunden.

Deshalb setzt sich das BMZ im Rahmen der UN-Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ dafür ein, dass Frauen weltweit gleichberechtigt an Friedensprozessen, Prozessen des Wiederaufbaus, der Vergangenheitsarbeit und der Aufarbeitung von Konflikten teilhaben und dass diese inklusiv gestaltet werden. Zudem fördert das BMZ gezielt die gleichberechtigte gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Teilhabe von Frauen im Zusammenhang mit Flucht, Vertreibung und Migration.

Siehe auch
Logo: Aktionsnetzwerk Frauen auf der Flucht

Frauen als Wegbereiterinnen des Wandels Aktionsnetzwerk für Frauen auf der Flucht Interner Link

Deutschland unterstützt unter anderem Frauenrechtsorganisationen dabei, ihre Interessen im Rahmen von Friedens- und Versöhnungsprozessen einzubringen und zu vertreten. Männlichen Entscheidungsträgern wird bewusst gemacht, wie wichtig und berechtigt die Beteiligung von Frauen ist; entsprechende Strukturen und Prozesse werden gestärkt.

Ein Beispiel dafür ist das länderübergreifende Projekt „Förderung der Beteiligung von Frauen an Friedensprozessen im Nahen Osten“. Das Vorhaben stärkt die Rolle der Frauen als Friedensakteurinnen in politischen Entscheidungsprozessen und fördert die Vernetzung sowie den Austausch zwischen den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren auf lokaler und regionaler Ebene.

Zudem engagiert sich das BMZ für einen besseren Schutz vor sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt, die häufig als „Kriegswaffe“ gegen Frauen und Mädchen eingesetzt wird. Auch Männer, Jungen sowie LSBTIQ+-Personen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) sind betroffen und dann besonders mit gesellschaftlicher Ächtung konfrontiert. 2019 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat die von Deutschland eingebrachte Resolution 2467 (Externer Link), die fordert, Betroffene und Überlebende von sexualisierter Gewalt in den Mittelpunkt der Unterstützung zu stellen.

Deutschland hat sich in seinem Nationalen Aktionsplan zur UN-Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ (2021–2024) ausdrücklich zur Umsetzung dieses Ansatzes verpflichtet. Das BMZ unterstützt die Betroffenen auf psychosozialer, rechtlicher, medizinischer und wirtschaftlicher Ebene und fördert die strafrechtliche Aufarbeitung und Verfolgung von Kriegs- und anderen Gewaltverbrechen. Sensibilisierungskampagnen regen an, über Gewalt fördernde geschlechtsbezogene Rollenbilder nachzudenken und sie zu überwinden.

Umfassende Informationen über das deutsche Engagement für Friedensentwicklung und Konfliktprävention finden Sie hier.

Fachlicher Hintergrund: Frauen, Frieden und Sicherheit

Die Grundlage des deutschen Engagements bildet die Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit des UN-Sicherheitsrats aus dem Jahr 2000. Mit ihr wurde der Grundstein für eine geschlechtersensible Friedens-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik gelegt, die die aktive Einbindung von Frauen in Friedensprozesse fördert und effektiv vor sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt schützt.

Die mit der Resolution 1325 ins Leben gerufene Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ wurde in den Folgejahren um weitere Resolutionen ergänzt und erweitert. So verabschiedete der UN-Sicherheitsrat im April 2019 die von Deutschland eingebrachte Resolution 2467 zur Verhütung und Überwindung von sexualisierter Gewalt in Konfliktsituationen. Diese stellt die Betroffenen und Überlebenden von sexualisierter Gewalt in den Mittelpunkt und berücksichtigt die Bedürfnisse und Rechte bisher oftmals vernachlässigter Personengruppen. Dazu gehören zum Beispiel von sexualisierter Gewalt betroffene Jungen und Männer sowie Mütter mit Kindern, die in Folge von Vergewaltigungen geboren wurden.


Gemeinsam mit fünf weiteren Bundesministerien und in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) hat das BMZ einen Aktionsplan der Bundesregierung zur Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit (Externer Link) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen erarbeitet. Die dritte Ausgabe gilt für den Zeitraum 2021 bis 2024 und umfasst folgende Schwerpunkte:

  1. Krisenprävention:
    Durch einen Präventionsansatz, der Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigt, Frauenrechte stärkt und bestehende gesellschaftliche Ungleichheiten abbaut, wird gesellschaftlicher Gewalt und bewaffneten Konflikten vorgebeugt.
  2. Teilhabe:
    Frauen nehmen gleichberechtigt, wirkungsvoll und substanziell an Friedens- und Sicherheitsprozessen teil. Friedensprozesse werden inklusiv und geschlechtergerecht gestaltet.
  3. Schutz und Unterstützung:
    Deutschland trägt zur langfristigen, ganzheitlichen und traumasensiblen Unterstützung von Überlebenden sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt bei und setzt dabei einen überlebendenzentrierten und menschenrechtsbasierten Ansatz um. Verantwortliche werden zur Rechenschaft gezogen.
  4. Humanitäre Hilfe, Krisenbewältigung und Wiederaufbau:
    Die Bedürfnisse und Interessen von Frauen und Mädchen werden bei Maßnahmen der humanitären Hilfe, Krisenbewältigung und des Wiederaufbaus besser berücksichtigt. Geschlechtergerechte bedürfnisorientierte Ansätze, die die wirkungsvolle Teilhabe und Führung von Frauen in Flucht- und Krisenkontexten stärken, sind dafür Voraussetzung.
  5. Frauen, Frieden und Sicherheit stärken:
    Die Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit wird effektiv, systematisch und koordiniert auf internationaler, regionaler und bilateraler Ebene verankert. Vernetzung zwischen Staaten und mit der Zivilgesellschaft wird gestärkt.
  6. Verankerung in der Bundesregierung:
    Die Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit wird in der Arbeit und den Strukturen sowie in Fortbildungsmaßnahmen der Bundesregierung verankert. Die Diversität in der Personalstruktur der Bundesregierung steigt.

Die einzelnen Punkte werden im Aktionsplan durch eine Reihe konkreter Unterziele näher beschrieben.


Stand: 19.12.2023