Nationale Menschenrechtsinstitutionen

Nationale Menschenrechtsinstitutionen sind staatlich finanzierte, jedoch in ihrer Tätigkeit unabhängige Einrichtungen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Sie sollen Regierungen und andere staatliche Stellen bei der Umsetzung der internationalen Menschenrechtsabkommen in nationales Recht und bei der Erarbeitung entsprechender politischer Strategien beraten. Außerdem haben sie Kontroll- und Bildungsaufgaben.

Um als nationale Menschenrechtsinstitutionen im Sinne der Pariser Prinzipien (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) der Vereinten Nationen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) anerkannt zu werden, müssen sie ein Akkreditierungsverfahren bei der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) durchlaufen. Das Verfahren unterscheidet die Akkreditierungsstufen A und B. A-akkreditierte Institutionen haben Beteiligungsrechte auf UN-Ebene, insbesondere ein Rederecht im UN-Menschenrechtsrat (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen).

Deutschlands nationale Menschenrechtsinstitution ist das Deutsche Institut für Menschenrechte (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen).