Klimaschutz

Der Klimawandel (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) hat globale Auswirkungen: Alle Staaten müssen aktiv werden, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu senken und der weiteren Erderwärmung Einhalt zu gebieten. Mit der Konvention der Vereinten Nationen über den Klimawandel (1992), dem Kyoto-Protokoll (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) (1997) und dem Klimaabkommen von Paris (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) (2015) hat die Staatengemeinschaft wichtige Regelwerke zum Klimaschutz geschaffen.

Im 2015 in Paris verabschiedeten Klimaabkommen wurde das Ziel formuliert, den weltweiten Temperaturanstieg auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf unter 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu beschränken. Damit dieses ehrgeizige Ziel erreicht werden kann, ist ein tiefgreifender technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandel hin zu einer kohlenstoffarmen und klimafreundlichen Wirtschaft erforderlich („Dekarbonisierung“). Der Ausstoß von Treibhausgasen in den Bereichen Energie, Stadtentwicklung, Verkehr sowie Land- und Forstwirtschaft muss schnellstmöglich gemindert werden. Dafür muss insbesondere die Nutzung erneuerbarer Energien (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) massiv ausgebaut werden.

Deutschland hat seine Beiträge zur Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen in den vergangenen Jahren erheblich gesteigert. Allein im Jahr 2018 sagte die Bundesregierung Haushaltsmittel in Höhe von rund 3,4 Milliarden Euro für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen zu. Mehr als 80 Prozent dieser Mittel kamen aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)).

Ausführliche Informationen über entwicklungspolitische Ansätze zum Klimaschutz finden Sie hier.

Das könnte Sie auch interessieren: