Heiliger Ort der Kogi in San Miguel in Kolumbien
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Menschenrechte Rechte Indigener Völker
Die Rechte Indigener Völker sind fester Bestandteil des BMZ (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)-Menschenrechtskonzepts und somit zentral für die Arbeit des BMZ. Mit der Ratifizierung der ILO-Konvention 169 zu Indigenen Völkern hat Deutschland 2021 bekräftigt, sich international und in Partnerländern für die Rechte Indigener Völker einzusetzen.
Für die deutsche Entwicklungspolitik ist die aktive Beteiligung Indigener Völker eine wichtige Voraussetzung für die Wahrung ihrer individuellen und kollektiven Menschenrechte (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Über die Mitwirkung in den Gremien der Vereinten Nationen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) hinaus nutzt das BMZ seine bilateralen Kontakte zu Ländern mit Indigenen Völkern, um sich im Politikdialog für deren Rechte einzusetzen.
Außerdem fördert das BMZ die Umsetzung des Prinzips der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC) Indigener Völker. Dazu zählen zum Beispiel FPIC-Protokolle (Externer Link), die von Indigenen Gemeinschaften in Brasilien, Peru und Kolumbien entwickelt wurden. Die Protokolle tragen dazu bei, Interessenskonflikte gewaltfrei zu lösen.
Stand: 31.08.2022