Geld wechselt den Besitzer.
Urheberrecht© Thomas Imo/photothek.net
Korruption bekämpfen
Korruption hat viele Gesichter: der Polizist, der für ein kleines Trinkgeld wegschaut; die Verwaltungsbeamtin, die Baugenehmigungen verkauft; der Arzt, der sich nur gut um die Patienten kümmert, deren Familien ein „Extrahonorar“ bezahlen; die Richterin, die sich vom Angeklagten bestechen lässt und ein mildes Urteil fällt; der Politiker, der seinen Freunden und Verwandten gute Posten verschafft; der Bauunternehmer, der seine Aufträge durch Bestechung erhält; der Sportfunktionär, der sich für bestimmte Entscheidungen bezahlen lässt – die Liste könnte noch lange weitergeführt werden...
Zweigleisiger Ansatz zur Bekämpfung von Korruption
Mitarbeiterin eines Bürgerbüros in der Gemeinde Telavi in Georgien
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) verfolgt einen zweigleisigen Ansatz der Korruptionsbekämpfung: Zum einen werden eigenständige Programme gestartet, die gute Regierungsführung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und ein gezieltes Vorgehen gegen Korruption („Antikorruption“) fördern. Zum anderen werden Aspekte der Korruptionsvorbeugung und -bekämpfung auch in Vorhaben anderer entwicklungspolitischer Arbeitsfelder berücksichtigt. Grundsätzlich werden drei Akteure einbezogen: staatliche Einrichtungen, die Privatwirtschaft und die Zivilgesellschaft (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen).
Die deutsche Entwicklungspolitik setzt bei der Korruptionsbekämpfung auf drei verschiedenen Ebenen an:
- Unterstützung von Reformen mit dem Ziel der Korruptionsbekämpfung in Kooperationsländern
- Regeltreue („Compliance“) und Risikomanagement in der Entwicklungszusammenarbeit
- Umsetzung internationaler Verpflichtungen
Unterstützung von Reformen in den Kooperationsländern
Die deutsche Entwicklungspolitik setzt sich systematisch mit dem Korruptions- und Governance (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)-Niveau ihrer Partnerländer auseinander. Regierungen werden dabei unterstützt, ihre Verwaltung transparent, leistungsfähig und bürgerorientiert zu gestalten. Gefördert wird insbesondere die Schaffung eines effizienten Personal- und Beschaffungswesens, die Verbesserung des öffentlichen Finanzwesens und die Stärkung von Rechnungshöfen, Zoll- und Steuerverwaltungen sowie der Aufbau und die Stärkung von spezialisierten Antikorruptionskommissionen.
In Ländern mit hohem Korruptionsrisiko und schwachen staatlichen Strukturen unterstützt das BMZ Reformkräfte und integriert spezifische Antikorruptionsmaßnahmen in Entwicklungsprogramme anderer Themenfelder (zum Beispiel Bildung oder Gesundheit). Auch die Stärkung der Zivilgesellschaft ist ein Schwerpunkt der deutschen Zusammenarbeit, denn eine wachsame Öffentlichkeit, die Rechenschaft von staatlichen Institutionen einfordert, ist unverzichtbar für die Bekämpfung von Korruption.
Regeltreue und Risikomanagement in der Entwicklungszusammenarbeit
Deutschland ist häufig in Ländern mit niedrigem Governance-Niveau entwicklungspolitisch tätig. Die Korruptionsanfälligkeit von Ländern und Projektträgern wird im Vorfeld genau analysiert. Entwicklungsmaßnahmen und Instrumente werden dann diesem Risikopotenzial angepasst. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMZ werden gemäß der Richtlinie der Bundesregierung zur Prävention von Korruption (Externer Link) (2004) darin geschult, auch in korruptionsanfälligen Arbeitsumfeldern alle Gesetze und Richtlinien strikt einzuhalten.
Das BMZ geht allen Korruptionshinweisen im Zusammenhang mit seiner Entwicklungszusammenarbeit nach und zieht Konsequenzen. Es gilt das Null-Toleranz-Prinzip: Droht der Missbrauch deutscher Entwicklungsgelder, kann ihre Auszahlung gestoppt werden.
Glaubwürdiges Eintreten für Transparenz und Antikorruption setzt voraus, dass auch Deutschland die international vereinbarten Standards umsetzt. Im deutschen Recht ist Korruption ein Straftatbestand, auch wenn sie von Privatpersonen im Ausland begangen wird. 1999 hat Deutschland die OECD-Konvention zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (Externer Link) ratifiziert. Die UN-Konvention gegen Korruption (Externer Link) hat die Bundesrepublik 2003 unterzeichnet und 2014 ratifiziert.
Im Rahmen der Internationalen Initiative für Transparenz in der Entwicklungshilfe (International Aid Transparency Initiative, IATI) hat sich Deutschland verpflichtet, leicht zugängliche und verständliche Informationen über die Verwendung von Entwicklungsgeldern bereitzustellen.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Umsetzung internationaler Verpflichtungen
Deutschland unterstützt die Erstellung und Einhaltung internationaler Standards gegen Korruption durch aktive Mitarbeit in den Vereinten Nationen, der Weltbank (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), in der G7 (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und der G20 (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) sowie in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)). Die Bundesrepublik setzt sich dabei besonders für mehr Transparenz in Sektoren ein, die als besonders korruptionsanfällig gelten. Unter anderem engagiert sich das BMZ intensiv für die internationale Initiative für mehr Transparenz in der Rohstoffindustrie (Extractive Industries Transparency Initiative, EITI (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)).
Ein weiterer Schwerpunkt der internationalen Zusammenarbeit ist die Bekämpfung grenzüberschreitender Ursachen von Korruption. Das BMZ fördert die weltweite Erarbeitung und Einhaltung von Standards gegen Bestechung im internationalen Geschäftsverkehr und Geldwäsche. Außerdem unterstützt Deutschland seine Kooperationsländer dabei, durch illegale Geldströme entzogene Vermögenswerte ins Land zurückzuholen.
Stand: 06.08.2025