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Illegale Finanzströme – eine Heraus­forderung für die Ent­wicklungs­politik

Grenzüberschreitende Finanztransaktionen, die in Verbindung mit Korruption, Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder Terrorismusfinanzierung stehen, hemmen die Finanzierung nachhaltiger Entwicklung massiv. Um dem entgegenzuwirken, trägt die deutsche Entwicklungspolitik dazu bei, Systeme zur Bekämpfung illegaler Finanzströme auf nationaler, regionaler und globaler Ebene zu stärken und entwicklungsorientiert auszurichten.

Symbolbild: US-Dollar

Illegale Finanzströme (englisch: Illicit Financial Flows, IFF) haben negative wirtschaftliche, politische und soziale Auswirkungen – sowohl in den Herkunfts- als auch in den Empfängerländern der übermittelten Zahlungen. Sie untergraben staatliche Bemühungen, mehr Eigeneinnahmen zu mobilisieren und verhindern dadurch dringend benötigte Investitionen in Gesundheit, Bildung und andere öffentliche Dienstleistungen. Darüber hinaus destabilisieren mit illegalen Finanzströmen verbundene kriminelle Aktivitäten, etwa Menschen- und Drogenhandel, ganze Länder und Regionen. Dies erhöht das Risiko gewaltsamer Konflikte.

Länder, die von der Europäischen Union oder von der Financial Action Task Force (FATF (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) als Hochrisikoländer für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gelistet werden, müssen zudem damit rechnen, einen schlechteren Zugang zum internationalen Finanzmarkt zu erhalten.


Der ganzheitliche Ansatz der deutschen Ent­wicklungs­politik

Eine Person telefoniert vor einer Betonwand und wirft dabei einen Schatten.

Bei der Bekämpfung illegaler Finanzströme (IFF) verfolgt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen ganzheitlichen Ansatz, der sich auf verdächtige Finanztransfers konzentriert („Follow the money“-Ansatz). Denn nur wenn Kriminelle nicht mehr in der Lage sind, von ihren erworbenen Vermögenswerten zu profitieren, können die zugrundeliegenden Straftaten eingedämmt werden.

In diesem Sinn engagiert sich das BMZ für eine entwicklungspolitisch sensible Formulierung und Umsetzung internationaler Standards und stärkt die Leistungsfähigkeit globaler, regionaler und nationaler Partner bei der Bekämpfung illegaler Finanzströme.

Der deutsche Ansatz zur Bekämpf­ung illegaler Finanz­ströme um­fasst folgende Hand­lungs­felder:

Zusammenarbeit mit fragilen oder autoritär regierten Staaten

Eine besondere Herausforderung stellt die Zusammenarbeit mit fragilen Staaten (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und Partnerländern mit autoritären politischen Strukturen dar. Gemäß dem Do-No-Harm-Prinzip (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) der Bundesregierung soll verhindert werden, dass durch deutsches Engagement bestehende Machtgefüge und illegitime Akteure unabsichtlich gestärkt oder Konflikte verschärft werden.

Konkret bedeutet dies, dass zunächst geprüft werden muss, inwiefern bei der Bekämpfung illegaler Finanzströme eine Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden überhaupt in Betracht kommt. Soweit möglich und vertretbar, werden zum Beispiel Strafverfolgungsbehörden gezielt in den Bereichen Transparenz und Rechenschaftslegung gestärkt. Alternativ empfiehlt es sich, mit zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie Medienvertreterinnen und -vertretern zusammenzuarbeiten. Dabei muss allerdings sichergestellt sein, dass diese dadurch nicht in Gefahr geraten.

Bei fragilen Staaten besteht zudem die Möglichkeit, über die Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten und Regionalorganisationen illegale Finanzströme einzudämmen.

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