Auszubildende im Siripi Youth Skills Trainings Centre,  in der Flüchtlingssiedlung Rhino in Uganda

Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit Der direkte Weg zum Partner

Wenn die Bundesrepublik einem Partnerland einen günstigen Kredit vermittelt, wenn deutsche Expertinnen und Experten die Regierung eines Staates bei der Bekämpfung der Armut beraten oder wenn eine private deutsche Organisation in einem afrikanischen Land Kleinbauerngenossenschaften fördert, sind das alles Wege der beidseitigen – bilateralen – Entwicklungszusammenarbeit.

Diese direkte Form der Kooperation ist im In- und Ausland das „Gesicht“ der deutschen Entwicklungspolitik. Sie wird in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen als das deutsche Engagement innerhalb der Europäischen Union, in den Vereinten Nationen oder in anderen internationalen Organisationen und Netzwerken.

Die bilaterale Zusammenarbeit bietet Deutschland die Chance, andere Länder von deutschen Fähigkeiten profitieren zu lassen und dabei selbst zu lernen. Diese Kooperation ist aber nicht nur eine Angelegenheit des Staates, jede und jeder kann sich daran beteiligen: durch Spenden, durch die Mitarbeit in entwicklungspolitischen Initiativen und Organisationen, durch die Unterstützung des fairen Handels und sogar direkt vor Ort, zum Beispiel durch die Teilnahme am entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“ oder über die Arbeit als sogenannte Entwicklungshelferin oder als Senior-Experte.


Staatliche und nicht staatliche Zusammenarbeit

Grundlage der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit sind offizielle Vereinbarungen zwischen Deutschland und seinen Kooperationsländern. Sie werden bei Regierungsverhandlungen getroffen, die in der Regel im Abstand von etwa zwei Jahren stattfinden. Bei diesen Verhandlungen werden gemeinsam Strategien für die Zukunft entwickelt und es wird der Umfang der finanziellen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und technischen Zusammenarbeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) abgestimmt. Die Ergebnisse der Verhandlungen werden in völkerrechtlich bindenden Verträgen festgeschrieben. Mit der Umsetzung beauftragt das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) die staatlichen Durchführungsorganisationen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen).

Neben dieser staatlichen Kooperation gibt es eine zweite Säule der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit: die Aktivitäten, die von nicht staatlichen Organisationen initiiert und in den Kooperationsländern umgesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Entwicklungsprojekte der Kirchen, von politischen Stiftungen und einer großen Anzahl von Nichtregierungsorganisationen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Auch diese Form der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wird vom Staat finanziell unterstützt. Die Verantwortung für die Umsetzung der Projekte tragen die nicht staatlichen Trägerorganisationen. Sie behalten trotz der staatlichen Zuschüsse ihre volle Eigenständigkeit.

Servicestelle Engagement Global

Um entwicklungspolitische Aktivitäten von Einzelpersonen, Vereinen, Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen und Kommunen besser zu bündeln, hat die Bundesregierung 2012 die Engagement Global gGmbH (Externer Link) gegründet. Die Aufgabe dieser Servicestelle ist es, zivilgesellschaftliches (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und kommunales Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit und der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit zu fördern. Information, Beratung, Förderung und Qualifizierung werden aus einer Hand angeboten.

In die Servicestelle integriert wurden unter anderem das Sekretariat des Freiwilligendienstes weltwärts (Externer Link), das Sekretariat des Zivilen Friedensdienstes (Externer Link), die Beratungsstelle für entwicklungspolitische Nichtregierungsorganisationen (Externer Link) (bengo), das ASA-Programm (Externer Link) für Arbeits- und Studienaufenthalte junger Menschen sowie die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) (Externer Link).

Stand: 22.08.2025