Pariser Club

Im „Pariser Club“ haben sich bereits 1956 wichtige staatliche Gläubiger zusammengeschlossen, um bei Zahlungsschwierigkeiten von Schuldnerländern koordinierte Lösungen zu finden. Notwendige Voraussetzung für Umschuldungsvereinbarungen im Pariser Club ist die erfolgreiche Durchführung von Anpassungsprogrammen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Verbindliche Vereinbarungen für die Gestaltung des makroökonomischen und des finanzpolitischen Rahmens sowie institutionelle Veränderungen sollen die jeweilige Volkswirtschaft wieder auf ein tragfähiges Fundament stellen. Seit Gründung des Pariser Clubs hat sich die Gläubigerlandschaft stark verändert. Viele wichtiger werdende Gläubigerstaaten (wie China) sind bislang keine Mitglieder des Pariser Clubs.

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