Biodiversitätskonvention (Übereinkommen über die biologische Vielfalt)

Das wichtigste internationale Abkommen zum Schutz der Biodiversität (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) ist das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD), auch als Biodiversitätskonvention bekannt. Es wurde 1992 in Rio de Janeiro verabschiedet. Bislang sind dem Abkommen 196 Staaten (inklusive der Europäischen Union) beigetreten (Stand: März 2024).

Die drei gleichberechtigten Ziele der Konvention sind der Schutz und die nachhaltige (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) Nutzung der biologischen Vielfalt sowie die gerechte Aufteilung der Gewinne, die aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen. Grundgedanke ist dabei, dass die biologische Vielfalt nur dann langfristig erhalten werden kann, wenn die Chancen und Gewinne aus der nachhaltigen Nutzung der Natur allen beteiligten Gruppen gleichermaßen zugutekommen.

In regelmäßigen Abständen treffen sich die Vertragsstaaten der CBD, um den Stand der Umsetzung zu diskutieren und dem Prozess neue Impulse zu verleihen. Die Ziele der CBD stehen im Mittelpunkt des entwicklungspolitischen Engagements Deutschlands im Arbeitsfeld Umwelt- und Ressourcenschutz (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen).

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