Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist ein politisch unabhängiges Organ, das die Interessen der gesamten Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) vertritt. Sie legt dem Europäischen Parlament (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und dem Rat der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) Gesetzesvorschläge zur Abstimmung vor, setzt alle Beschlüsse um und überwacht die Einhaltung europäischen Rechts und die fristgerechte Umsetzung von Gemeinschaftsrecht in nationales Recht. Ferner führt sie den EU-Haushalt aus und verwaltet die EU-Programme. Die Kommission wurde bewusst übernational angelegt und soll von den nationalen Interessen einzelner Regierungen unabhängig sein.

Das politisch verantwortliche Beschlussgremium der Kommission ist das Kollegium der Kommissare (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), in das jedes Mitgliedsland eine Person entsendet. Zurzeit besteht das Gremium daher aus 27 Personen einschließlich der Kommissionspräsidentin. Die EU-Kommissarinnen und -Kommissare sind jeweils für fünf Jahre im Amt.

Die EU-Präsidentin beziehungsweise der Präsident der Europäischen Kommission wird vom Europäischen Rat (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) ernannt. In Abstimmung mit ihr oder ihm setzt der Europäische Rat auch die anderen Kommissarinnen und Kommissare ein. Das Europäische Parlament muss der Ernennung der Präsidentin oder des Präsidenten und der Kommissare zustimmen und ist zudem allein befugt, die Kommissionsmitglieder zu entlassen. Seit Dezember 2019 ist die deutsche Politikerin Ursula von der Leyen Präsidentin der Europäischen Kommission.

Das auswärtige Handeln der EU koordiniert seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags (2009) die Hohe Vertreterin oder der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Zurzeit bekleidet der spanische Politiker Josep Borrell das Amt. Er führt den Vorsitz im Rat für Auswärtige Angelegenheiten und ist gleichzeitig Vizepräsident der EU-Kommission. Unterstützt wird er vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen).

Die Generaldirektionen

Die Generaldirektionen sind Verwaltungseinheiten der Europäischen Kommission, die jeweils für einen bestimmten Politikbereich zuständig sind. Jeder Kommissar steht mindestens einer Generaldirektion der EU-Kommission vor.

Richtungsweisend für die EU-Entwicklungszusammenarbeit ist vor allem die Generaldirektion „Internationale Partnerschaften“ (INTPA, zuvor: DEVCO). Seit 2019 ist sie EU-Kommissarin Jutta Urpilainen zugeordnet. Die Generaldirektion befasst sich mit der Vorbereitung und fachlichen Umsetzung aller entwicklungspolitisch relevanten EU-Maßnahmen. Eine Abstimmung erfolgt unter anderem mit dem EAD und der Generaldirektion für Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen. Zu ihren Aufgaben zählt außerdem die Zusammenarbeit mit weiteren internationalen Gebern und Institutionen, den Partnerländern und mit der Zivilgesellschaft (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen).

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