EU-Kommissar

Die 27 Mitglieder der Europäischen Kommission (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) – jeweils eines aus jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) – werden als EU-Kommissare bezeichnet. Eines der Kommissionsmitglieder übernimmt das Amt der Präsidentin oder des Präsidenten der EU-Kommission und überträgt jedem der weiteren Kommissarinnen und Kommissare die Verantwortung für ein bestimmtes Ressort, zum Beispiel für „Entwicklung“.

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