Europäischer Rat

Der Europäische Rat ist eines der sieben Organe der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Er setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs aller EU-Mitgliedsstaaten, dem Präsidenten des Europäischen Rates und der Präsidentin der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zusammen und tagt in der Regel vierteljährlich.

Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten fest. Die durch ihn definierten Positionen bilden die Richtschnur für die Arbeit der Kommission und der Regierungen der Mitgliedsstaaten. Der Europäische Rat selbst wird nicht gesetzgeberisch tätig.

Der Präsident des Europäischen Rates wird von den Staats- und Regierungschefs für zweieinhalb Jahre gewählt.

Soweit in den Verträgen nicht anders festgelegt, entscheidet der Europäische Rat im Konsens. Je nach den Bestimmungen für das jeweilige Politikfeld werden Entscheidungen einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit getroffen.