Menschen mit Behinderungen

Nach Schätzungen leben weltweit über eine Milliarde Menschen mit Behinderungen, 80 Prozent von ihnen in Entwicklungsländern (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Viele von ihnen sind vom politischen, wirtschaftlichen und sozialen Leben ausgeschlossen – ein Verstoß gegen ihre grundlegenden Menschenrechte (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen).

Die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) wurde 2006 von den Vereinten Nationen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) verabschiedet und trat 2008 in Kraft. Sie reduziert Menschen mit Behinderungen nicht auf ihre medizinischen Bedürfnisse, sondern formuliert eine „soziale“ Definition von Behinderung. Demnach zeichnet sich Behinderung weniger durch individuelle Eigenschaften wie zum Beispiel körperliche Beeinträchtigungen aus, sondern vielmehr durch Barrieren in der Umwelt und durch negative Einstellungen bei den Mitmenschen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet mit Artikel 32 alle Vertragsstaaten, ihre Entwicklungszusammenarbeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) inklusiv zu gestalten, so dass auch Menschen mit Behinderungen Zugang zu Entwicklungsprogrammen haben und durch sie in ihren Rechten gefördert werden. Um das Armutsrisiko von Menschen mit Behinderungen zu mindern, werden in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit inklusive Ansätze unter anderem in den Bereichen Bildung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), Gesundheit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), soziale Sicherung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und Beschäftigung gefördert.

Ausführliche Informationen zum entwicklungspolitischen Einsatz für die Rechte von Menschen mit Behinderungen finden Sie hier.