Hand eines Jungen am Rad seines Rollstuhls
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Rechte von Menschen mit Behinderungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung – Grundsatz der deutschen Entwicklungspolitik
Das BMZ (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) verfolgt eine inklusive Entwicklungspolitik mit dem Ziel, allen Menschen eine gleichberechtigte soziale, wirtschaftliche und politische Teilhabe zu ermöglichen.
Grundlage dafür sind die UN (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)-Behindertenrechtskonvention sowie das Prinzip „leave no one behind“ der Agenda 2030 (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Das Menschenrechtskonzept der deutschen Entwicklungspolitik verdeutlicht diesen Ansatz.
Besonders marginalisierte Gruppen wie Frauen, Kinder und LGBTQI+ (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) Personen sind benachteiligt und haben schlechteren Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung, Schutz vor Gewalt und schlechtere Chancen der Erwerbstätigkeit.
Um die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihre Inklusion systematisch zu stärken, setzt das BMZ verschiedene Instrumente ein. Dazu gehört auch die Verbesserung der Transparenz in der Berichterstattung, beispielsweise durch die Nutzung der OECD (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)-DAC-Inklusionskennung. Mit dieser werden seit dem 1. Januar 2024 Projekte und Programme erfasst, die gezielt die Inklusion von Menschen mit Behinderungen fördern.
Global Disability Summit (GDS)
Der Global Disability Summit (GDS) ist ein internationales Forum zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Deutschland hat den dritten Gipfel am 2. und 3. April 2025 in Berlin gemeinsam mit Jordanien und der International Disability Alliance ausgerichtet.
Ziel des Gipfels ist es, die weltweite Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention voranzubringen. Dabei spielt die Zivilgesellschaft eine zentrale Rolle als Partnerin für Inklusion und Teilhabe. Der GDS fördert konkrete Verpflichtungen („Commitments“), um die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern. Er bringt Regierungen, Organisationen der Zivilgesellschaft, den Privatsektor und Organisationen von Menschen mit Behinderungen zusammen.
Ein zentrales Ergebnis des GDS war die Amman-Berlin-Declaration, die von über 100 Staaten und Organisationen unterstützt wird. Erstmalig ist es gelungen, konkrete und messbare Ziele für die stärkere Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit zu verankern. Im Zentrum stehen hierbei zwei konkrete Ziele: Alle Projekte sollen die Inklusion von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen und mindestens 15 Prozent der Projekte in Partnerländern sollen bis zum nächsten GDS 2028 Inklusion als Haupt- oder Nebenziel verfolgen.
Weitere Informationen und nützliche Dokumente zum GDS finden Sie unter den folgenden Links: