Inklusion von Menschen mit Behinderung – Grundsatz der deutschen Entwicklungspolitik
BMZ-Inklusionsstrategie von 2019
Auf Grundlage der Empfehlungen aus der Evaluierung des BMZ-Aktionsplans „Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ (2013–2017) durch das Deutsche Evaluierungsinstitut für Entwicklung (DEval) erarbeitete das BMZ eine (Externer Link)Inklusionsstrategie für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (PDF 282 KB). Sie wurde im Dezember 2019 veröffentlicht. Unterstützt wurde dieser Prozess von einem Beratungsgremium, dem unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft sowie der deutschen Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen angehörten.
Als übersektorales Konzept definiert die Strategie die Grundlagen und Leitlinien zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Dadurch wird die Inklusion von Menschen mit Behinderungen als verbindliches Ziel und durchgängige Verpflichtung für alle Politikfelder, Politikinstrumente und Strategien der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit und ihrer Partner etabliert. Fest verankert ist zudem die aktive Beteiligung von Expertinnen und Experten mit Behinderungen bei der Umsetzung von Maßnahmen gemäß dem Leitsatz „Nothing about us without us“ („Nichts über uns ohne uns“).
Die deutsche Entwicklungspolitik hat den Anspruch, die Verpflichtungen aus der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention einzulösen. Zudem beachtet sie das Leitprinzip der Agenda 2030 „Niemanden zurücklassen“ und füllt dies mit Leben aus. Diesem Anspruch trägt die Umsetzung der Inklusionsstrategie Rechnung. Das BMZ wird deshalb im Jahr 2020 mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Politik und Privatwirtschaft einen Umsetzungsplan für die Strategie entwickeln, um die Eckpfeiler für eine verbindliche inklusive deutsche Entwicklungszusammenarbeit weiter zu konkretisieren.