Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg nahm 1959 seine Arbeit auf. Er ist ein Organ des Europarats (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), dem 47 Staaten mit mehr als 800 Millionen Einwohnern angehören.

Vor dem Gerichtshof können Personen gegen Mitgliedsstaaten des Europarats Klage führen. Meist geht es dabei um Verletzungen von Rechten, die durch die Europäische Menschenrechtskonvention (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) garantiert werden. In seltenen Fällen behandelt der EGMR auch Beschwerden der Mitgliedsstaaten gegeneinander. Außerdem erstellt er Gutachten zur Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Urteile des EGMR sind für die Prozessparteien verbindlich.

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