Menschenrechte schützen Das Lieferkettengesetz

Millionen Menschen leben weltweit in Elend und Not, weil soziale Mindeststandards wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit missachtet werden. 79 Millionen Kinder arbeiten weltweit unter ausbeuterischen Bedingungen: in Textilfabriken, Steinbrüchen oder auf Kaffeeplantagen – auch für unsere Produkte.

Um das zu ändern, hat die Bundesregierung das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Externer Link) (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG, Kurzform: Lieferkettengesetz) verabschiedet.

Ziel dieses Gesetzes ist, den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in globalen Lieferketten zu verbessern. Es geht nicht darum, überall in der Welt deutsche Sozialstandards umzusetzen, sondern um die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards wie des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit sowie zentraler Umweltstandards wie des Verbots der Verunreinigung von Trinkwasser.

Dafür tragen auch Unternehmen in Deutschland Verantwortung. Sie müssen dafür sorgen, dass in ihren Lieferketten die Menschenrechte und Umweltstandards eingehalten werden.

Das Gesetz legt klare und umsetzbare Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest und schafft Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene.


Titelblatt der Studie: Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten

Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten

Eine ökonomische Analyse | Erstellt vom Handelsblatt Research Institute für das BMZ

Dateityp PDF | Sachstandsdatum 07/2021 | Dateigröße 1 MB, Seiten 72 Seiten

Zentrale Regelungen

Standbild aus dem Erklärfilm "Ein Gesetz für faire Lieferketten"

Einfach erklärt Ein Gesetz für faire Lieferketten – was ist das eigentlich?

1. Erstmals klare Anforderungen für die unternehmerischen Sorgfaltspflichten

  • Das schafft Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene.

2. Verantwortung für die gesamte Lieferkette

  • Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich grundsätzlich auf die gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt.
  • Die Anforderungen an die Unternehmen sind dabei abgestuft, insbesondere nach dem Einflussvermögen auf den Verursacher der Menschenrechtsverletzung oder der Umweltverschmutzung sowie nach den unterschiedlichen Stufen in der Lieferkette.
  • Bei klaren Hinweisen auf Verstöße müssen Unternehmen tätig werden.

3. Externe Überprüfung durch eine Behörde

  • Mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Externer Link) (BAFA) überprüft eine etablierte Behörde die Einhaltung des Gesetzes.
  • Das BAFA kontrolliert die Unternehmensberichte und geht eingereichten Beschwerden nach. Stellt das Bundesamt Versäumnisse oder Verstöße fest, kann es Bußgelder verhängen oder Unternehmen von der öffentlichen Beschaffung ausschließen.

4. Besserer Schutz der Menschenrechte

  • Betroffene von Menschenrechtsverletzungen können ihre Rechte weiterhin vor deutschen Gerichten geltend machen und jetzt auch Beschwerde (Externer Link) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einreichen.
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Fragen zum Lieferkettengesetz

Stand: 26.04.2023