Generaldirektion Internationale Partnerschaften

Die Generaldirektion (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) Internationale Partnerschaften ist innerhalb der Europäischen Kommission (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) für die Bereiche Entwicklung und internationale Hilfe zuständig. Die europäische Entwicklungszusammenarbeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) konzentriert sich auf zwei Schwerpunkte:

  1. Stärkung von Menschenrechten (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), Demokratie (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und Good Governance (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)
  2. Förderung einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Entwicklung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)

Zu den Aufgaben der Generaldirektion Internationale Partnerschaften gehört auch, die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten zu vertiefen, um die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen.

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