Generaldirektion der Europäischen Kommission

Generaldirektionen sind Verwaltungseinheiten der Europäischen Kommission (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), die jeweils für einen bestimmten Politikbereich zuständig sind. Aufgabe der Generaldirektionen ist es, Strategien, Rechtsvorschriften und Förderprogramme der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zu entwickeln, umzusetzen und zu verwalten. Jeder Generaldirektion steht ein EU-Kommissar vor.

Für die Entwicklungszusammenarbeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) der EU ist die Generaldirektion Internationale Partnerschaften (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zuständig.