Bilaterale Zusammenarbeit

Bilaterale Zusammenarbeit (von lateinisch „beidseitig“) ist die direkte, vertraglich vereinbarte Entwicklungszusammenarbeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zwischen Deutschland und einem Partnerland – etwa, wenn die Bundesrepublik einem Entwicklungsland (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) einen günstigen Kredit vermittelt oder wenn deutsche Expertinnen und Experten kleinbäuerliche Betriebe in Afrika beraten. Diese Form der Zusammenarbeit beruht im Wesentlichen auf zwei Instrumenten: der finanziellen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und der technischen Zusammenarbeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen).

Ausführliche Informationen zur bilateralen Zusammenarbeit des BMZ (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) finden Sie hier.