Bilaterale Zusammenarbeit

Bilaterale Zusammenarbeit (von lateinisch „beidseitig“) ist die direkte, vertraglich vereinbarte Entwicklungszusammenarbeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zwischen Deutschland und einem Partnerland – etwa, wenn die Bundesrepublik einem sogenannten Entwicklungsland (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) einen günstigen Kredit vermittelt oder wenn deutsche Expertinnen und Experten kleinbäuerliche Betriebe in Afrika beraten. Diese Form der Zusammenarbeit beruht im Wesentlichen auf zwei Instrumenten: der finanziellen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und der technischen Zusammenarbeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen).

Neben der staatlichen Kooperation umfasst die bilaterale Zusammenarbeit außerdem die nicht staatliche Zusammenarbeit, bei der die Bundesregierung die entwicklungspolitische Arbeit von privaten Organisationen finanziell fördert.

Ausführliche Informationen zur bilateralen Zusammenarbeit des BMZ (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) finden Sie hier.