Binnenvertriebene

Voraussetzung für den Flüchtlingsstatus ist, dass die jeweilige Person eine international anerkannte Grenze überschritten hat. Menschen, die in anderen Landesteilen ihres Herkunftsstaates Zuflucht finden, fallen daher nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention und das UNHCR (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)-Mandat. Für den Schutz von Binnenvertriebenen (englisch: Internally Displaced Persons, IDP) sind die jeweiligen Staaten selbst verantwortlich, die dieser Aufgabe aber häufig nicht nachkommen können oder wollen. Internationale Unterstützung erhalten Binnenvertriebene nur, wenn ihre Regierung dem zustimmt.

Um die Rechte von Binnenvertriebenen zu stärken, haben die Vereinten Nationen Leitlinien zu Binnenvertreibung (Externer Link) (Guiding Principles on Internal Displacement) entwickelt. Bei den Leitlinien handelt es sich jedoch nur um Empfehlungen für Regierungen und Flüchtlingsorganisationen. Sie sind rechtlich nicht bindend.