Samoa-Abkommen

Das Samoa-Abkommen regelt die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und den Staaten in Afrika, in der Karibik und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)). Das Partnerschaftsabkommen wurde im November 2023 von der EU und ihren Mitgliedsstaaten sowie den Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (OACPS) unterzeichnet. Es führt die Tradition der Partnerschaftsabkommen von Yaoundé (1965 bis 1975), Lomé (1975 bis 2000) und Cotonou (2000 bis 2023) fort.

Das Samoa-Abkommen ist auf 20 Jahre angelegt und verbindet die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit verstärkter regionaler Kooperation. Hauptziel ist eine gleichberechtigte Partnerschaft zwischen der EU und den 79 AKP-Staaten sowie die Umsetzung der Agenda 2030 (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und des Pariser Klimaabkommens (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen).

Schwerpunktthemen der Kooperation sind:

  • Demokratie und Menschenrechte
  • nachhaltiges Wirtschaftswachstum und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung
  • Klimawandel
  • menschliche und soziale Entwicklung
  • Frieden und Sicherheit
  • Migration und Mobilität

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