Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (ILO-Konvention 182)

Die Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) von 1999 verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu, die schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu verbieten und zu beseitigen. Dazu zählen unter anderem Versklavung, Schuldknechtschaft, Kinderhandel, Prostitution, Pornographie, Zwangsrekrutierung als Kindersoldatinnen oder -soldaten (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), der Einsatz von Kindern in unerlaubten Tätigkeiten wie beispielsweise Drogenhandel sowie die Arbeit von Kindern, die für ihre Gesundheit, Sicherheit oder ihre Entwicklung schädlich ist.

Die Konvention schreibt den Unterzeichnerstaaten außerdem vor, nationale Aktionspläne zur Bekämpfung der Kinderarbeit zu verabschieden. Diese sollen vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Kinder, Hilfe bei der Rehabilitation und Aufklärungskampagnen über die Schädlichkeit von Kinderarbeit umfassen.

Die Konvention 182 zählt zu den sogenannten Kernarbeitsnormen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) der ILO.

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