Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt)

Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) wurde 1966 gemeinsam mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) von der Generalversammlung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) der Vereinten Nationen verabschiedet.

Der Sozialpakt enthält

  • wirtschaftliche Rechte,
    etwa das Recht, einer Einkommen schaffenden Tätigkeit nachzugehen (Recht auf Arbeit), das Recht auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, die Gewerkschaftsfreiheit und das Streikrecht,
  • soziale Rechte
    wie den Schutz der Familie, das Recht auf soziale Sicherheit und das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (Unterkunft, Nahrung, Gesundheit, Wasser- und Sanitärversorgung) sowie
  • kulturelle Rechte
    wie das Recht auf Bildung, das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben und auf Schutz des geistigen Eigentums.

Der Sozialpakt legt eine stufenweise Umsetzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte fest: Vertragsstaaten müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Rechte fortschreitend für alle zu verwirklichen. Als Kontrollorgan überwacht der UN-Sozialpaktausschuss (Externer Link) die Einhaltung des Pakts. Alle Staaten, die den Sozialpakt ratifiziert haben, müssen dem Ausschuss regelmäßig berichten, wie sie ihn umsetzen.

Zusatzprotokoll

2008 verabschiedete die UN-Generalversammlung ein Zusatzprotokoll zum Sozialpakt, das seit 2013 in Kraft ist. Das Protokoll sieht die Möglichkeit der Individualbeschwerde vor: Personen, die ihre wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Rechte als verletzt ansehen und den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft haben, können Beschwerde beim UN-Sozialpaktausschuss einlegen.

Der Sozialpakt wurde von 172 Staaten ratifiziert, das Zusatzprotokoll von 29 Staaten. Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik haben den Sozialpakt 1973 ratifiziert. Dem Zusatzprotokoll ist Deutschland 2023 beigetreten (Stand: März 2024).

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