Globaler Flüchtlingspakt

Der Globale Flüchtlingspakt wurde im Dezember 2018 von der UN-Generalversammlung angenommen und soll die internationale Zusammenarbeit beim Flüchtlingsschutz fördern und eine gerechtere Verantwortungsteilung innerhalb der Staatengemeinschaft erreichen.

Ein wichtiges Ziel des Globalen Flüchtlingspakts ist die noch bessere Verzahnung von humanitärer Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung. So soll eine gut aufeinander abgestimmte und somit nachhaltigere Krisenbewältigung möglich werden, die Flüchtlingen und Aufnahmeländern langfristige Perspektiven eröffnet.

Der Pakt umfasst vier zentrale Ziele:

  • den Druck auf die Aufnahmeländer mindern,
  • die Eigenständigkeit und Widerstandsfähigkeit von Flüchtlingen fördern,
  • den Zugang zu Drittstaatenlösungen verbessern (zum Beispiel durch die Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge),
  • die Bedingungen fördern, die eine Rückkehr in das Heimatland in Sicherheit und Würde ermöglichen.

Der Pakt besteht aus zwei Teilen, einem umfassenden Rahmenplan für Flüchtlingshilfemaßnahmen (Comprehensive Refugee Response Framework, CRRF), dem die Mitgliedsstaaten durch die New Yorker Erklärung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) bereits zugestimmt haben, und einem Aktionsplan.

Zur Umsetzung des Globalen Flüchtlingspakts fand vom 17. bis 18. Dezember 2019 das erste Globale Flüchtlingsforum in Genf statt. Die Bundesregierung ist Mitveranstalter des Forums. Das Forum soll als wichtigste Plattform zur Umsetzung des Paktes künftig alle vier Jahre auf Ministerebene tagen.

Das BMZ leistet wichtige Beiträge zur Umsetzung des Flüchtlingspaktes. Vor allem mit der strukturbildenden Übergangshilfe als Instrument der Krisenbewältigung sowie der Sonderinitiative „Geflüchtete und Aufnahmeländer“ stärkt das BMZ die Resilienz von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinden gleichermaßen und schafft langfristige Strukturen und Zukunftsperspektiven.

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