Amerikanische Konvention über Menschenrechte

Die Amerikanische Menschenrechtskonvention der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) wurde 1969 als regionaler, multilateraler Vertrag zum Schutz der Menschenrechte verabschiedet. Die Konvention trat 1978 in Kraft. 25 mittel- und südamerikanische Staaten haben sie bislang ratifiziert (Stand: März 2024).

Die Konvention enthält bürgerliche und politische Rechte, darunter das Recht auf Leben und eine humane Behandlung, das Recht auf einen Namen und eine Nationalität, das Recht auf Privatsphäre und das Recht auf rechtlichen Schutz und ein faires Verfahren.

Um die Einhaltung der Konvention sicherzustellen, wurde der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) in San José, Costa Rica, eingerichtet. An ihn können sich Personen wenden, um die in der Konvention festgeschriebenen Rechte gegenüber den Mitgliedsstaaten einzuklagen.

Das Zusatzprotokoll von San Salvador

Um auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte auf interamerikanischer Ebene zu verankern, wurde 1988 das Zusatzprotokoll von San Salvador verabschiedet, das 1999 in Kraft trat. Es wurde bisher von 18 mittel- und südamerikanischen Staaten ratifiziert (Stand: März 2024). Das Zusatzprotokoll orientiert sich am UN-Sozialpakt (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und enthält unter anderen die Rechte auf Bildung und auf Arbeit. Stellenweise geht das Zusatzprotokoll im Umfang über den UN-Sozialpakt hinaus.

Eine achtköpfige Arbeitsgruppe überwacht die Einhaltung des Protokolls und begutachtet die regelmäßigen Berichte der Mitgliedsstaaten.

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