Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker (Banjul-Charta)

Die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker wurde 1981 von der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) einstimmig verabschiedet und trat 1986 in Kraft. Die Charta wird auch als Banjul-Charta bezeichnet, weil sie in Banjul, der Hauptstadt von Gambia, erarbeitet wurde . Mit Ausnahme Marokkos haben alle Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) das Abkommen ratifiziert.

Die Charta orientiert sich an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) der Vereinten Nationen, will aber ausdrücklich auch afrikanische Traditionen und Werte widerspiegeln. Sie beinhaltet sowohl bürgerliche und politische als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.

Rechte und Pflichten

Anders als andere Menschenrechtsabkommen umfasst die Afrikanische Charta nicht nur die Rechte der einzelnen Person, sondern auch ihre Pflichten gegenüber der Familie, der Gesellschaft und der internationalen Gemeinschaft. Demnach ist zum Beispiel jeder Mensch verpflichtet, seine Mitmenschen zu respektieren und Toleranz zu fördern, für eine harmonische Familie zu sorgen, Steuern zum Wohl der Gemeinschaft zu zahlen und afrikanische kulturelle Werte aufrechtzuerhalten.

Die Charta enthält außerdem kollektive Rechte („Rechte der Völker“) wie das Recht auf Selbstbestimmung und Freiheit von fremder Herrschaft, das Recht auf Dekolonisierung sowie das Recht der Völker auf Frieden, Entwicklung und auf alleinige Verfügung über Bodenschätze.

Um die Einhaltung der Charta sicherzustellen, wurde der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) in Arusha, Tansania, eingerichtet.