Generalised Scheme of Preferences (GSP)

Mit dem Generalised Scheme of Preferences (GSP, deutsch: Allgemeines Präferenzsystem, APS) gewähren Industriestaaten Entwicklungsländern (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)einseitig Handelserleichterungen und tragen damit zu nachhaltiger Entwicklung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und Armutsreduzierung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) bei. Das System wurde unter dem Dach der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) entwickelt und seitdem in unterschiedlichen Formen in verschiedenen Industrieländern eingeführt.

Das GSP der Europäischen Union gibt es seit 1971. Es sieht drei Stufen von Zollpräferenzen vor, die sich nach dem Entwicklungsstand des begünstigten Landes richten:

  • Das Standard-GSP für Länder mit niedrigem bis mittlerem Einkommen. Sie erhalten Zollermäßigungen für zwei Drittel der in die EU eingeführten Waren, sofern sie 15 Kernkonventionen zu Menschen- und Arbeitsrechten einhalten.
  • GSP+: eine als Anreiz dienende Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung. GSP+ senkt die entsprechenden Zölle auf null Prozent für Länder, die 27 internationale Konventionen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsrechte Umwelt- und Klimaschutz sowie verantwortungsvolle Staatsführung umsetzen.
  • Everything but Arms (EBA, deutsch: Alles außer Waffen): eine Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)), die ihnen zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt für alle Produkte außer Waffen und Munition gewährt.

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