Die nationalen Klimabeiträge (englisch: Nationally Determined Contributions, NDCs) bilden das Herzstück des Pariser Klimaabkommens von 2015. Alle Vertragsstaaten – sowohl Industrie- als auch Entwicklungs- und Schwellenländer – haben sich verpflichtet, eigenständig festzulegen, wie stark sie ihre Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2030 senken und wie sie sich an den Klimawandel anpassen wollen. Die Idee: Werden die Ziele nicht "von oben herab" verordnet, sondern als Selbstverpflichtung festgelegt, stoßen sie auf mehr Akzeptanz.
Die Länder melden ihre nationalen Klimabeiträge dem UN-Klimasekretariat. Dieses prüft sie und ermittelt den Gesamtklimanutzen. Wenn die Beiträge nicht ausreichen, um die globale Erwärmung wie vereinbart deutlich unter zwei Grad Celsius zu beschränken, sollen die NDCs nachgebessert werden. Für dieses "Nachbessern" hat das Pariser Klimaabkommen einen langfristigen Prozess in Gang gesetzt, die sogenannte Globale Bestandsaufnahme:
Bis 2020 können die Staaten ihre Beiträge anpassen oder auch neue Maßnahmen vorlegen. Ab 2020 müssen sie ihre Klimaschutzziele alle fünf Jahre fortschreiben. Dabei gilt das "Progressionsprinzip": Nachfolgende Beiträge müssen ehrgeiziger sein als die vorangegangenen. Transparenzregeln sollen sicherstellen, dass die Staaten ihre Verpflichtungen einhalten.
Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sind immer an praktische Themen wie Energieversorgung, Stadtentwicklung, Wasser, Verkehr oder Landwirtschaft gebunden. Die Klimaschutzziele der NDCs müssen also mit anderen Entwicklungszielen des Landes in Einklang gebracht und in konkrete Politikansätze, Regelwerke und Investitionspläne übersetzt werden. Um Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, hat das BMZ 2016 zusammen mit dem Bundesumweltministerium, der marokkanischen Regierung und der Forschungseinrichtung World Resources Institute (WRI) eine globale "NDC-Partnerschaft" gegründet. Mehr dazu erfahren Sie hier.
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