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Cartagena-Protokoll
Das internationale Abkommen über die biologische Sicherheit trat 2003 in Kraft und wird nach dem Ort der letzten Verhandlungen im kolumbianischen Cartagena kurz Cartagena-Protokoll genannt. Das Abkommen legt völkerrechtlich verbindliche Regeln über den grenzüberschreitenden Handel, die Handhabung und den Umgang mit lebenden gentechnisch veränderten Organismen fest. Erstmals hat dabei der Schutz von Gesundheit und Umwelt Vorrang vor wirtschaftspolitischen Erwägungen. Es gibt dementsprechend Vertragsstaaten das Recht, Auflagen oder Verbote für die Einfuhr von gentechnisch veränderten Organismen zu verhängen, auch ohne dass endgültige Beweise zu den möglichen Gefahren vorliegen. Das Cartagena-Protokoll verankert somit das Vorsorgeprinzip.
Ausführliche Informationen über das deutsche Engagement zur Umsetzung des Cartagena-Protokolls finden Sie hier