Deutschland hat sich im Rahmen verschiedener internationaler Abkommen dazu verpflichtet, den Rechten von Frauen und Mädchen und von Menschen mit anderen Geschlechtsidentitäten zur Durchsetzung zu verhelfen.
Das BMZ setzt sich darum in allen Themenbereichen der Entwicklungspolitik für Chancengleichheit ein – von der frühkindlichen Bildung bis zur Übernahme von Führungspositionen auf allen Ebenen im politischen, ökonomischen und öffentlichen Leben.
SDG 5: Geschlechtergleichheit Was wir machen
Beispiel: Mehr Teilhabe am digitalen Wandel
Der digitale Wandel bietet Ruanda viele Chancen und in der wachsenden IT-Branche entstehen attraktive Arbeitsplätze. Bislang haben vor allem Männer von dieser Entwicklung profitiert.
Im Rahmen der Initiative #eSkills4Girls (Externer Link) unterstützt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit den ostafrikanischen Staat dabei, die "digitale Geschlechterkluft" zu schließen. Mit Investitionen in den Aufbau digitaler Kompetenz werden Perspektiven für Frauen in der IT-Branche geschaffen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Beispiel: LSBTI
Menschen mit einer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität, die nicht den gesellschaftlichen Mehrheitsnormen entspricht, werden in vielen Ländern rechtlich diskriminiert, gesellschaftlich ausgegrenzt und sind einem erhöhten Risiko von Gewalt ausgesetzt. Schätzungen gehen davon aus, dass sich mindestens zwei bis zehn Prozent der Menschen zur Gruppe der LSBTI (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)-Personen zählen.
Das BMZ unterstützt zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für die Menschenrechte von LSBTI-Personen und gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität einsetzen. Gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt hat das BMZ ein LSBTI-Inklusionskonzept (Externer Link) für die deutsche Außenpolitik und die Entwicklungszusammenarbeit erarbeitet.