Fachlicher Hintergrund Lexikon Klima und Entwicklung

Hier finden Sie Fachbegriffe sowie Erläuterungen zu den wichtigsten Abkommen und Institutionen im Bereich Klima und Entwicklung.

Am 25. September 2015 wurde auf einem UN-Gipfel in New York die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ verabschiedet. Sie hat die Form eines Weltzukunftsvertrags und enthält 17 Entwicklungsziele („Sustainable Development Goals“, SDGs). Die Agenda 2030 ist das erste internationale Abkommen, in dem das Prinzip der Nachhaltigkeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) mit der Armutsbekämpfung und der ökonomischen, ökologischen und sozialen Entwicklung verknüpft wird.

Die Agenda soll helfen, allen Menschen weltweit ein Leben in Würde zu ermöglichen. Sie soll Frieden fördern und sie soll dazu beitragen, dass alle Menschen in Freiheit und einer intakten Umwelt leben können.

Die Agenda richtet sich an alle Staaten der Weltgemeinschaft. Sie sind gleichermaßen aufgefordert, sich für die in ihr formulierten Entwicklungsziele einzusetzen – eine Einteilung in „Geber“ und „Nehmer“ oder in „erste“, „zweite“ und „dritte Welt“ gibt es in der Agenda nicht.

Ausführliche Informationen über die Agenda 2030 und ihre 17 Entwicklungsziele finden Sie hier.

Der Clean Development Mechanism (Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung, CDM) war Bestandteil des 1997 beschlossenen Kyoto-Protokolls (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zum Schutz des Klimas (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Er wurde eingeführt, um Industrieländern das Erreichen ihrer im Kyoto-Protokoll vereinbarten Ziele zur Verringerung des Treibhausgasausstoßes (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zu erleichtern und gleichzeitig den Technologietransfer in Entwicklungsländer (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zu fördern. Demnach konnten Industrieländer ihren Pflichten zur Emissionsminderung auch nachkommen, indem sie entsprechende Projekte in Entwicklungsländern finanzierten. Die dort nachweislich eingesparten Emissionen konnten sie dann ihrem eigenen Emissionsbudget gutschreiben lassen.

Mit dem 2015 verabschiedeten Klimaabkommen von Paris (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) wurde ein Nachfolgeinstrument für den CDM geschaffen: der Mechanismus zur Minderung der Emissionen von Treibhausgasen und zur Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung.

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Um die Auswirkungen verschiedener Treibhausgase vergleichen zu können, wurde die Maßeinheit CO2-Äquivalent geschaffen. Mit ihr wird die Klimawirkung der unterschiedlichen Treibhausgase im Vergleich zu derjenigen von Kohlendioxid ausgedrückt.

Eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung eines nachhaltigen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) Energiesystems ist die Energieeffizienz. Energie (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) muss auf eine Weise erzeugt, übertragen und genutzt werden, bei der mit möglichst wenig Aufwand möglichst viel Leistung erreicht wird. Dazu muss unter anderem der Wirkungsgrad von Kraftwerken verbessert werden und Transportverluste durch veraltete Leitungssysteme und Verschwendung durch ineffiziente Endgeräte oder falsches Nutzerverhalten müssen vermindert werden. In solchen vermeidbaren Energieverlusten liegt ein riesiges Einsparpotenzial. Deutschland berät seine Partnerländer beim Aufbau effizienter Versorgungssysteme und unterstützt sie bei der Modernisierung von Stromnetzen und Kraftwerken.

Ausführliche Informationen über das Thema Energieeffizienz finden Sie hier.

Erneuerbare Energien (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) werden aus Quellen gewonnen, die sich kurzfristig von selbst erneuern oder deren Nutzung nicht zur Erschöpfung der Quelle beiträgt. Zu diesen nachhaltig (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zur Verfügung stehenden Energiequellen zählen Sonnenenergie, Windkraft, Erdwärme, Wasserkraft und die aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnene Biomasse. Die Nutzung von erneuerbaren Energien erhöht nicht die Konzentration von Treibhausgasen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) in der Atmosphäre. Sie ist darum eines der wichtigsten Instrumente zum Klimaschutz (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Kleinkraftwerke auf Basis von Sonne, Wasser, Biogas oder Erdwärme können in vielen Fällen dezentral und auf wirtschaftliche sowie umwelt- und klimaschonende Weise den lokalen Energiebedarf decken. In Entwicklungsländern (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) können sie somit einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung und zugleich zur Armutsminderung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) leisten.

Ausführliche Informationen über das Thema erneuerbare Energien finden Sie hier.

Der Europäische Grüne Deal (European Green Deal, EGD) ist ein politisches Projekt der Europäischen Kommission (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), das 2019 beschlossen wurde. Ziel des Maßnahmenpakets ist, bis 2050 Klimaneutralität in Europa zu erreichen. Bis 2030 soll der Ausstoß von Treibhausgasen bereits um 55 Prozent gesenkt werden. Der EGD soll zu nachhaltigem Wachstum führen und verknüpft soziale, ökologische und wirtschaftliche Faktoren. Er ist damit ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und des Pariser Klimaabkommens (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und weist Europa eine globale Vorreiterrolle zu.

Entwicklungspolitisch bedeutsame Initiativen enthält der European Green Deal in den Bereichen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, erneuerbare Energien, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, entwaldungsfreie Lieferketten und nachhaltige Lebensmittelproduktion.

Ausführliche Informationen zum Thema Klimawandel und Entwicklung finden Sie hier.

Die Globale Umweltfazilität (Global Environment Facility, GEF) fördert Projekte in Entwicklungsländern (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), die dem globalen Umweltschutz zugutekommen. Die GEF stellt Mittel für die Bereiche Klimawandel (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), Biodiversität (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), Landdegradierung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)/Wüstenbekämpfung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), internationale Gewässer, Chemikalien und Wälder (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zur Verfügung. Die Weltbank (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) und das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) sind für die Durchführung der GEF-Projekte verantwortlich. Darüber hinaus beteiligen sich weitere multilaterale Organisationen, zahlreiche Nichtregierungsorganisationen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) sowie nationale und bilaterale Durchführungsorganisationen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) an der Umsetzung von GEF-Projekten.

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Das international vereinbarte Leitbild des Integrierten Wasserressourcen-Managements (IWRM) betrachtet die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und das Ökosystem jeweils ganzheitlich und gleichberechtigt. Das Konzept berücksichtigt sämtliche – oft auch überregionale – Nutzungsinteressen und Aktivitäten, die sich auf die Wasserhaushalte auswirken können. Dabei werden die Ansprüche und Perspektiven aller Nutzergruppen in einem Wassereinzugsgebiet betrachtet, um einen fairen Interessenausgleich zu erreichen.

Wichtige Ziele des IWRM sind, Wasserressourcen nachhaltig zu nutzen, Konflikte um Wasser friedlich zu lösen, Armen bezahlbaren Zugang zu Trinkwasser zu ermöglichen und Krankheiten einzudämmen, die durch unsauberes Wasser hervorgerufen werden.

Ausführliche Informationen über Integriertes Wasserressourcen-Management finden Sie hier.

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Der Zwischenstaatliche Sachverständigenrat für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) ist ein wissenschaftliches Gremium, das aktuelle Informationen der weltweiten Klimaforschung sammelt und bewertet. Der IPCC präsentiert regelmäßig in Berichten und Stellungnahmen seine Einschätzungen zu den Folgen des Klimawandels (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft sowie Strategien zur Reaktion darauf. Seine Arbeiten dienen auch als Grundlage für die internationalen Klimaverhandlungen.

Der IPCC wurde 1988 von der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) ins Leben gerufen. Er steht allen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zur Mitwirkung und als Beratungsgremium offen.

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Just Transition“, auf Deutsch „gerechter Übergang“ oder auch „gerechter Wandel“, ist ein politisches Konzept für einen Strukturwandel hin zu einer klimaneutralen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), resilienten (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und sozial gerechten Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung.

Beim Übergangsprozess werden ökologische und soziale Herausforderungen gleichwertig berücksichtigt, mit einem besonderen Fokus auf vulnerable (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) Bevölkerungsgruppen. Ziel ist, Klimagerechtigkeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zu erreichen und bei dem dafür erforderlichen Strukturwandel niemanden zurückzulassen, weder Einzelpersonen noch Staaten noch die zukünftigen Generationen.

Ausführliche Informationen über das Engagement des BMZ für einen Übergang zu einer klimagerechten Wirtschafts- und Lebensweise (Just Transition) finden Sie hier.

Das Konzept der Klimagerechtigkeit betrachtet den menschengemachten Klimawandel (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) nicht nur als Umweltproblem und technische Herausforderung, sondern in erster Linie als politisches und ethisches Thema. Der Klimawandel wird in Verbindung zu Themen wie Gleichheit, Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit gesetzt.

Bislang leiden vor allem jene Länder und Bevölkerungsgruppen am stärksten unter den Folgen der Klimaerwärmung, die am wenigsten dazu beitragen und in der Vergangenheit dazu beigetragen haben. Besonders betroffen sind die Menschen in den Entwicklungsländern (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und unter ihnen wiederum die Verletzlichsten, etwa indigene Gemeinschaften, Kleinbäuerinnen und -bauern, Frauen, Kinder sowie alte und kranke Menschen.

Das Konzept der Klimagerechtigkeit strebt an, Lasten und Chancen des Klimawandels global gerecht zu verteilen. Demnach müssen die Hauptverursacher des Klimawandels – Industriestaaten und einige Schwellenländer (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) – nicht nur ihren Ausstoß von Treibhausgasen drastisch verringern. Sie stehen auch in der Verantwortung, die Entwicklungsländer angemessen dabei zu unterstützen, sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen, klimabedingte Schäden und Verluste zu bewältigen und den Wandel zu einer klimaneutralen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), zukunftsfähigen Wirtschafts- und Lebensweise zu vollziehen.

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Das „Übereinkommen von Paris“ wurde am 12. Dezember 2015 auf der Weltklimakonferenz in der französischen Hauptstadt beschlossen. Im Sinne der kurz zuvor verabschiedeten Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) verpflichteten sich mit diesem Übereinkommen 195 Staaten, den Klimawandel (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) einzudämmen und die Weltwirtschaft klimafreundlich umzugestalten.

Die drei Hauptziele des Abkommens sind in Artikel 2 festgehalten:

  • Beschränkung des Anstiegs der weltweiten Durchschnittstemperatur
  • Senkung der Emissionen und Anpassung an den Klimawandel
  • Lenkung von Finanzmitteln im Einklang mit den Klimaschutzzielen

Konkret heißt es in dem Abkommen, dass der weltweite Temperaturanstieg möglichst auf 1,5 Grad Celsius, auf jeden Fall aber auf deutlich unter zwei Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter beschränkt werden soll. Nur so könne eine gegenüber den Folgen des Klimawandels widerstandsfähige Entwicklung gewährleistet werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, dürfen in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts nicht mehr klimaschädliche Gase (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) ausgestoßen werden, als der Atmosphäre durch sogenannte Kohlenstoffsenken, also etwa Wälder, entzogen werden. Diese „Treibhausgas-Neutralität“ kann nur erreicht werden, wenn die Weltwirtschaft schnell und konsequent deutlich weniger Kohlenstoff freisetzt („Dekarbonisierung“).

Auch die Anpassungsfähigkeit (Adaption) der betroffenen Länder an ein verändertes Klima soll verbessert werden und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber den nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels erhöht werden.

Eine milliardenschwere Umlenkung der globalen staatlichen und privaten Finanzströme in nachhaltige (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) Investitionen – eines der langfristigen Ziele des Übereinkommens von Paris – ist hierzu Voraussetzung.

Alle Staaten in der Pflicht

Das Klimaabkommen regelt auch, dass Entwicklungsländer (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) finanziell sowie durch Wissens- und Technologietransfer dabei unterstützt werden, ihre Maßnahmen zum Klimaschutz (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu verwirklichen.

Anders als das 2020 ausgelaufene Kyoto-Protokoll (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), das nur wenige Industriestaaten dazu verpflichtete, ihre Emissionen zu senken, bindet das Klimaabkommen von Paris alle Staaten der Erde ein. Sie haben sich völkerrechtlich verpflichtet, einen nationalen Klimabeitrag (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) (englisch: Nationally Determined Contribution, NDC) und konkrete Schritte zu seiner Umsetzung zu erarbeiten. Über die Fortschritte ihrer Bemühungen müssen die Staaten regelmäßig berichten.

Das Übereinkommen von Paris trat nach einem außergewöhnlich schnellen Ratifizierungsprozess im November 2016 in Kraft. Ende 2018 verabschiedete die Staatengemeinschaft ein umfassendes Regelwerk, das die Umsetzung des Übereinkommens im Detail festlegt.

Die USA kündigten Mitte 2017 ihren Austritt aus dem Klimaabkommen zum Jahr 2020 an, allerdings erfolgte im Januar 2021 bereits der Wiedereintritt. Zuletzt vervollständigten und bekräftigten die Staaten der Welt die Richtlinien des Pariser Klimaabkommens auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Klimaänderungen in Glasgow 2021.

Zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens hat die Europäische Union 2019 den European Green Deal (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) (Europäischer Grüner Deal) beschlossen.

Ausführliche Informationen zum Thema Klimawandel und Entwicklung finden Sie hier.

Die deutsche Version des Klimaabkommens von Paris finden Sie hier (Externer Link) (PDF 231 KB).

Die verschiedenen Facetten der Klimamigration beinhalten Vertreibungen durch Naturkatastrophen, (freiwillige) Migrationsentscheidungen aufgrund von Auswirkungen des Klimawandels sowie geplante und freiwillige Umsiedlungen. Um Klimamigration zu beschreiben, wird in der Fachdiskussionen häufig der Begriff „klimawandelbedingte menschliche Mobilität“ verwendet. Meistens findet klimabedingte Migration innerhalb eines Landes statt, teilweise aber auch über Grenzen hinweg.

Der Status von „Klimamigrantinnen und -migranten“ ist noch weitgehend undefiniert. Es gibt bislang keine internationale Rechtsgrundlage, auf die sich Menschen berufen könnten, die aufgrund der Folgen des Klimawandels ihr Herkunftsland verlassen müssen oder die sich angesichts der absehbaren Folgen dafür entscheiden zu migrieren.

Die Genfer Flüchtlingskonvention (Externer Link) lässt sich nicht auf Klimamigrantinnen und Klimamigranten anwenden. Es gibt jedoch politische Initiativen, die die Situation dieser Migrantinnen und Migranten (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) ändern wollen – zum Beispiel die Protection Agenda der Nansen-Initiative. Sie wurde 2015 von 109 Ländern gebilligt und hat das Ziel, den Schutz von „Klimamigrantinnen und -migranten“ auf nationaler und regionaler Ebene sicherzustellen.

Zur Umsetzung der Protection Agenda wurde die Initiative Platform on Disaster Displacement (Externer Link) (PDD) ins Leben gerufen, bei der sich Deutschland aktiv einbringt.

Auch Umweltveränderungen und Naturkatastrophen, die nicht durch den Klimawandel verursacht werden, können Menschen dazu bringen, ihre Heimat zu verlassen. Der Begriff „Umweltmigration“ fasst sämtliche Migrationsbewegungen zusammen, in denen geänderte Umweltbedingungen entscheidend für die Migration sind.

Klimaneutralität bedeutet, dass menschliches Handeln das Klima nicht beeinflusst. Eine klimaneutrale Wirtschaft setzt also entweder keine klimaschädlichen Treibhausgase (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) frei oder die Emissionen werden vollständig ausgeglichen.

Oft wird Klimaneutralität mit CO₂-Neutralität gleichgesetzt, wobei der Einfluss anderer Treibhausgase wie Methan außer Acht gelassen wird. CO₂-Neutralität bedeutet, ein Gleichgewicht zwischen dem Ausstoß von Kohlendioxid und der Bindung von Kohlenstoff aus der Atmosphäre in sogenannten Kohlenstoffsenken herzustellen. Kohlenstoffsenken sind Systeme, die mehr Kohlenstoff aufnehmen, als sie abgeben. In der Natur sind dies vor allem Böden, Wälder und Ozeane. Werden sie geschädigt oder zerstört, etwa durch landwirtschaftliche Nutzung oder Abholzung, wird der gespeicherte Kohlenstoff wieder freigesetzt.

Der Klimawandel (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) hat globale Auswirkungen: Alle Staaten müssen aktiv werden, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu senken und der weiteren Erderwärmung Einhalt zu gebieten. Mit der Konvention der Vereinten Nationen über den Klimawandel (1992), dem Kyoto-Protokoll (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) (1997) und dem Klimaabkommen von Paris (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) (2015) hat die Staatengemeinschaft wichtige Regelwerke zum Klimaschutz geschaffen.

Im 2015 in Paris verabschiedeten Klimaabkommen wurde das Ziel formuliert, den weltweiten Temperaturanstieg auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf unter 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu beschränken. Damit dieses ehrgeizige Ziel erreicht werden kann, ist ein tiefgreifender technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandel hin zu einer kohlenstoffarmen und klimafreundlichen Wirtschaft erforderlich („Dekarbonisierung“). Der Ausstoß von Treibhausgasen in den Bereichen Energie, Stadtentwicklung, Verkehr sowie Land- und Forstwirtschaft muss schnellstmöglich gemindert werden. Dafür muss insbesondere die Nutzung erneuerbarer Energien (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) massiv ausgebaut werden.

Deutschland hat seine Beiträge zur Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen in den vergangenen Jahren erheblich gesteigert. Allein im Jahr 2018 sagte die Bundesregierung Haushaltsmittel in Höhe von rund 3,4 Milliarden Euro für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen zu. Mehr als 80 Prozent dieser Mittel kamen aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)).

Ausführliche Informationen über entwicklungspolitische Ansätze zum Klimaschutz finden Sie hier.

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Seit Beginn der Industrialisierung um 1800 wurden die Verbrennung von Kohle, Gas und Öl, die Abholzung von Wäldern und die Massentierhaltung enorm ausgeweitet. Dadurch hat der Ausstoß von Treibhausgasen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zugenommen, die als Verursacher für die Erwärmung der Erde gelten. Inzwischen ist die globale Durchschnittstemperatur deutlich angestiegen. Dies hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Regionen der Erde – etwa schmelzende Gletscher, steigende Meeresspiegel, zunehmende Extremwetterereignisse und veränderte Ökosysteme.

Bislang haben die Industrieländer den größten Anteil der Energieträger Erdöl, Kohle und Gas verbraucht. Sie sind damit aus historischer Sicht hauptverantwortlich für den Klimawandel. In Zukunft werden jedoch auch die Entwicklungs- (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und insbesondere die Schwellenländer (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zu den größten Produzenten von Treibhausgasen gehören. Gleichzeitig werden sie in besonderem Maße von den unmittelbaren Folgen des Klimawandels betroffen sein – von häufigeren Wetterextremen und Naturkatastrophen wie Dürren und Überflutungen, zunehmender Trinkwasserknappheit und von einem beschleunigten Artensterben.

Es besteht weltweit Einvernehmen darüber, dass die globale Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter begrenzt werden muss, um die schlimmsten Folgen des Klimawandels abzuwenden. Dazu ist internationale Zusammenarbeit beim Klimaschutz (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) notwendig.

Ausführliche Informationen über entwicklungspolitische Ansätze zum Klimaschutz finden Sie hier.

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1992 verabschiedete die internationale Staatengemeinschaft bei der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) in Rio de Janeiro das erste völkerrechtlich verbindliche Abkommen zum Klimaschutz (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC).

1997 trafen sich die Vertragsstaaten in der japanischen Stadt Kyoto, um über die konkrete Umsetzung der Klimarahmenkonvention zu verhandeln. Als Ergebnis einigten sich die Teilnehmer auf das sogenannte Kyoto-Protokoll. Es war das bis dahin weitreichendste Umweltabkommen, das jemals unterzeichnet worden war, weil es auf alle Wirtschaftsbereiche konkrete Auswirkungen hatte. Nach einem zeitaufwendigen Ratifizierungsprozess trat das Kyoto-Protokoll im Februar 2005 in Kraft. Die USA haben es als einziger Industriestaat nicht ratifiziert.

Das zentrale Ziel des Kyoto-Protokolls bestand darin, den Ausstoß der sechs wichtigsten Treibhausgase (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zu begrenzen. Im Zeitraum von 2008 bis 2012 sollte er im Durchschnitt um 5,2 Prozent im Vergleich zum Wert von 1990 gesenkt werden. Deutschland verpflichtete sich, seinen Treibhausgas-Ausstoß im genannten Zeitraum um 21 Prozent zu senken und hat dieses Ziel erreicht.

Nach mehrjährigen Verhandlungsrunden einigten sich die Vertragsstaaten 2012 auf der Klimakonferenz in Doha (Katar) auf eine Verlängerung des Kyoto-Protokolls bis 2020. Allerdings nahmen nicht mehr alle Vertragsstaaten an dieser zweiten Verpflichtungsperiode teil.

In Nachfolge des Kyoto-Protokolls wurde im Dezember 2015 das Klimaabkommen von Paris (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) verabschiedet.

Ausführliche Informationen über das Thema Klimawandel und Entwicklung finden Sie hier.

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Nachhaltigkeit oder nachhaltige Entwicklung bedeutet, die Bedürfnisse der Gegenwart so zu befriedigen, dass die Möglichkeiten zukünftiger Generationen nicht eingeschränkt werden. Dabei ist es wichtig, die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – wirtschaftlich effizient, sozial gerecht, ökologisch tragfähig – gleichberechtigt zu betrachten. Um die globalen Ressourcen langfristig zu erhalten, sollte Nachhaltigkeit die Grundlage aller politischen Entscheidungen sein.

Seit der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), die 1992 in Rio de Janeiro stattfand, ist die nachhaltige Entwicklung als globales Leitprinzip international akzeptiert. Konkrete Ansätze zu ihrer Umsetzung finden sich in der in Rio verabschiedeten Agenda 21 (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen).

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Die nationalen Klimabeiträge (englisch: Nationally Determined Contributions, NDCs) bilden das Herzstück des Pariser Klimaabkommens (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) von 2015. Alle Vertragsstaaten – sowohl Industrie- als auch Entwicklungs- (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und Schwellenländer (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) – haben sich verpflichtet, eigenständig festzulegen, wie stark sie ihre Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2030 senken und wie sie sich an den Klimawandel (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) anpassen wollen. Die Idee: Werden die Ziele nicht „von oben herab“ verordnet, sondern als Selbstverpflichtung festgelegt, stoßen sie auf mehr Akzeptanz.

Die Länder melden ihre nationalen Klimabeiträge dem UN-Klimasekretariat. Dieses prüft sie und ermittelt den Gesamtnutzen für das Weltklima. Wenn die Beiträge nicht ausreichen, um die globale Erwärmung wie vereinbart deutlich unter zwei Grad Celsius zu beschränken, sollen die NDCs nachgebessert werden. Für dieses „Nachbessern“ hat das Pariser Klimaabkommen einen langfristigen Prozess in Gang gesetzt, die sogenannte Globale Bestandsaufnahme.

Bis 2020 konnten die Staaten ihre Beiträge anpassen oder auch neue Maßnahmen vorlegen. Seit 2020 müssen sie ihre Klimaschutzziele alle fünf Jahre fortschreiben. Dabei gilt das „Progressionsprinzip“: Nachfolgende Beiträge müssen ehrgeiziger sein als die vorangegangenen. Transparenzregeln sollen sicherstellen, dass die Staaten ihre Verpflichtungen einhalten.

NDC-Partnerschaft

Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sind immer an praktische Themen wie Energieversorgung, Stadtentwicklung, Wasser, Verkehr oder Landwirtschaft gebunden. Die Klimaschutzziele der NDCs müssen also mit anderen Entwicklungszielen des Landes in Einklang gebracht und in konkrete Politikansätze, Regelwerke und Investitionspläne übersetzt werden. Um Entwicklungsländer bei dieser Herausforderung zu unterstützen, hat das BMZ (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) 2016 zusammen mit dem Bundesumweltministerium, der marokkanischen Regierung und der Forschungseinrichtung World Resources Institute (WRI) eine globale „NDC-Partnerschaft“ gegründet. Mehr dazu finden Sie hier.

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Etwa elf Prozent der globalen Treibhausgasemissionen gehen auf Entwaldung zurück – durch die Zerstörung von Wäldern wird der in ihnen gebundene Kohlenstoff freigesetzt. Wälder haben also, neben zahlreichen anderen Funktionen, auch eine große Bedeutung für den Klimaschutz. Auf der 11. UN-Klimarahmenkonferenz 2005 in Montreal wurde daher ein Mechanismus vorgeschlagen, der Entwicklungsländern finanzielle Anreize bietet, Entwaldung zu vermeiden und damit klimaschädliche Kohlendioxidemissionen zu verringern.

Bei der Folgekonferenz auf Bali 2007 wurde beschlossen, diese Maßnahmen unter dem Namen REDD (Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation, deutsch: Minderung von Emissionen aus Entwaldung und Schädigung von Wäldern) zusammenzufassen. In den folgenden Jahren wurde der REDD-Mechanismus weiterentwickelt und es wurden auch Maßnahmen eingeschlossen, die beispielsweise der Aufforstung von Wäldern sowie der nachhaltigen Waldbewirtschaftung dienen. Diese erweiterten Maßnahmen laufen unter der Bezeichnung REDD+.

Der Begriff der Resilienz wird in verschiedenen Wissenschaften benutzt, unter anderem in der Physik, in der Soziologie und der Medizin. In der Materialkunde bezeichnet er Stoffe, die auch nach extremer Spannung wieder in ihren Ursprungszustand zurückkehren. Übersetzt wird er häufig als „Widerstandsfähigkeit“.

Bezogen auf den Menschen beschreibt Resilienz die Fähigkeit von Personen oder Gemeinschaften, schwierige Lebenssituationen wie Krisen oder Katastrophen ohne dauerhafte Beeinträchtigung zu überstehen. Resilienz in Bezug auf den Klimawandel bedeutet zum Beispiel, dass der Mensch lernt, mit den Risiken und Folgen der globalen Erwärmung zu leben, sein Verhalten daran anzupassen und künftigen Krisen vorzubeugen.

Nicht resiliente Menschen und Gesellschaften werden häufig als vulnerabel (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) bezeichnet.

Seit Beginn der Industrialisierung um 1800 hat der Mensch ungewollt massiv Einfluss auf den natürlichen Wärmehaushalt der Erde genommen, indem er durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern immer mehr Kohlendioxid in die Atmosphäre eingebracht hat. Zusammen mit Wasserdampf und anderen Gasen wie Methan, Lachgas und Fluorkohlenwasserstoffen reflektiert dieses Kohlendioxid einen Teil der Wärme, die früher in den Weltraum entweichen konnte, nun zurück zur Erde. Diese wird dadurch zunehmend aufgeheizt. Weil dieser Effekt dem Prinzip eines Treibhauses ähnelt, spricht man bei den entsprechenden Gasen von Treibhausgasen: Wie die Scheiben eines Gewächshauses verstärken sie die Wärme der Sonne und halten sie zurück. Treibhausgase sind für den weltweiten Klimawandel (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) verantwortlich.

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Das Adjektiv „vulnerabel“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „verwundbar“ oder „verletzlich“. Als vulnerable Bevölkerungsgruppen versteht man in der Entwicklungszusammenarbeit Menschen, die nicht in der Lage sind, Herausforderungen aus eigener Kraft zu bewältigen, und daher unter Krisen besonders leiden.

Armut (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) ist eine häufige, meist aber nicht die einzige Ursache für eine besondere Verwundbarkeit. Auch politische und gesellschaftliche Benachteiligungen und mangelnder Zugang zu einer gleichberechtigten Teilhabe (Partizipation (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) macht Menschen verletzlich.

Zu den besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen zählen Frauen, Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderungen, Menschen auf der Flucht, LSBTIQ+ (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) sowie ethnische und religiöse Minderheiten.

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