Straßenmarkt in Beira, Mosambik
Urheberrecht© Thomas Trutschel/photothek.net
Menschenrechte und Entwicklung
Das Alltagsleben weltweit wird dadurch geprägt, wie die Menschenrechte geachtet, geschützt und gewährleistet werden – zum Beispiel das Recht auf Nahrung, das Recht auf ein höchstmögliches Maß an Gesundheit, das Recht auf Zugang zu Bildung oder auch die Rechte auf Vereinigungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und freien Zugang zu Information.
Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie unterstreichen die Relevanz von Menschenrechten. Die Pandemie verstärkt bestehende Ungleichheiten und macht diese sichtbarer. Fortschritte in der Verwirklichung der Menschenrechte, nicht nur der Rechte auf Gesundheit und Leben, sind akut gefährdet. Benachteiligte Gruppen trifft die Pandemie besonders hart.
Die Verwirklichung der Menschenrechte ist eine wichtige Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und eine dauerhafte Verringerung der Armut. Sie ist darum ein zentrales Ziel der deutschen Entwicklungspolitik und ein Qualitätsmerkmal („Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, Inklusion“) für eine werteorientierte, nachhaltige und zukunftsorientierte entwicklungspolitische Zusammenarbeit.
Der Menschenrechtsansatz der deutschen Entwicklungszusammenarbeit dient dazu, Menschen in die Lage zu versetzen, ihre Rechte einzufordern und ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Er führt zu einem Perspektivwechsel gegenüber früheren Konzepten der Zusammenarbeit: Aus „Hilfsbedürftigen“ werden Rechtsträgerinnen und Rechtsträger, aus dem Staat und seinen Organen werden Pflichtenträger.
Ansatz auf mehreren Ebenen
Die Bundesregierung setzt sich auf verschiedenen Ebenen für die Verwirklichung der Menschenrechte ein:
- Global – durch die Fortentwicklung internationaler und regionaler Menschenrechtsinstrumente und -institutionen, etwa im Rahmen der Vereinten Nationen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), der Europäischen Union oder auch der internationalen Finanzinstitutionen (Weltbank (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), IWF (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), regionale Entwicklungsbanken (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)).
- In den Kooperationsländern der Entwicklungszusammenarbeit – durch politischen Dialog mit den Regierungen und durch konkrete Projekte und Programme.
- In der Wirtschaft – durch die Förderung einer verantwortungsvollen Unternehmensführung, die Menschenrechte achtet, schützt und gewährleistet.
- In Deutschland – durch Öffentlichkeitsarbeit, die für das Thema Menschenrechte sensibilisiert, sowie durch Unterstützung des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Das BMZ fördert gezielt Vorhaben, die sich mit konkreten Menschenrechtsdefiziten im jeweiligen Kooperationsland befassen. Dadurch werden die Rechte benachteiligter Bevölkerungsgruppen – wie Frauen, Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderungen, indigene Völker oder sexuelle Minderheiten – effektiv gestärkt.
Darüber hinaus wird der Menschenrechtsansatz übergreifend in allen weiteren Arbeitsbereichen der Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt – von A wie Agrobiodiversität bis Z wie Ziviler Friedensdienst.
Menschenrechte sind nicht verhandelbar
Die Wahrung der Menschenrechte ist für das BMZ und die deutsche Entwicklungszusammenarbeit eine fundamentale Bedingung, über sie kann nicht verhandelt werden. Fortschritte und eventuelle Probleme bei der Verwirklichung dieser Rechte sind Gegenstand des politischen Dialogs mit den Kooperationsländern.
Bei gravierenden Verstößen kann es zur Verminderung oder Aussetzung der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit kommen. In solchen Ländern versucht die Bundesregierung, die ärmsten und von Menschenrechtsverletzungen besonders betroffenen Menschen auf anderen Wegen zu unterstützen, zum Beispiel über finanzielle Hilfen für die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), Kirchen oder politischen Stiftungen.