Straßenmarkt in Beira, Mosambik
Urheberrecht© Thomas Trutschel/photothek.net
Menschenrechte und Entwicklung
Ein Leben in Würde ist nur möglich, wenn die Menschenrechte geachtet, geschützt und gewährleistet werden – zum Beispiel das Recht auf Nahrung, das Recht auf ein höchstmögliches Maß an Gesundheit, das Recht auf Zugang zu Bildung oder auch die Rechte auf Vereinigungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und freien Zugang zu Information.
Die deutsche Entwicklungspolitik basiert auf den universellen Menschenrechten. Dies gründet auf der Tatsache, dass
- Menschenrechte als Ausdruck der Menschenwürde ein Wert an sich sind. Alle Menschen haben diese Rechte von Geburt an.
- ohne Menschenrechte keine nachhaltige Entwicklung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) möglich ist – fast alle globalen Nachhaltigkeitsziele und ihre Indikatoren beziehen sich auf Menschenrechte.
- unsere Partnerländer und Deutschland sich rechtlich dazu verpflichtet haben, die Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten.
Die deutsche Entwicklungspolitik hat Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen daher als Leitprinzip ihrer Werteorientierung (Qualitätsmerkmal (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) definiert.
Menschenrechte und Marginalisierte Gruppen
Die menschenrechtsbasierte deutsche Entwicklungspolitik fokussiert sich auf die Rechte von Frauen und Mädchen sowie anderer benachteiligter Gruppen. Sie setzt sich weltweit für den Schutz von Menschen vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Alter, ethnischer Herkunft oder Religion ein. Besonders betont werden die Rechte von Kindern, Menschen mit Behinderung, LGBTIQ+ (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) Personen, indigenen Völkern (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) sowie Flüchtlingen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und Migranten (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen).
Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali Radovan zur Bedeutung der Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik
So stärken wir Menschenrechte weltweit
Das Menschenrechtskonzept des BMZ
Der Menschenrechtsansatz der deutschen Entwicklungspolitik ist verbindlich im Menschenrechtskonzept des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) formuliert.
Grundlage des Konzepts ist das Verständnis von Menschen, die über individuelle Rechte verfügen. Diese Rechte zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten, ist kein Akt staatlicher Großzügigkeit für passive, hilfsbedürftige Zielgruppen. Es ist eine rechtliche Verpflichtung, die die Staaten – die Partnerländer genauso wie Deutschland – eingegangen sind.
Handlungsleitend sind menschenrechtliche Prinzipien wie zum Beispiel Nichtdiskriminierung, Partizipation (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), Transparenz und Rechenschaftspflicht.
Ergänzt und konkretisiert wird das Menschenrechtskonzept durch einen unverbindlichen und sehr praktisch angelegten Menschenrechtsleitfaden (Arbeitshilfe zur Berücksichtigung des Menschenrechtskonzepts im Portfolio der deutschen Entwicklungszusammenarbeit). Dieser gibt Hilfestellung bei der konkreten Umsetzung des Menschenrechtsansatzes in Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit.
E-Learning „Menschenrechte in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“
Das E-Learning zu Menschenrechten in der deutschen Entwicklungspolitik vermittelt praxisnahes und auf den BMZ-Kontext bezogenes Wissen zum Thema. Sie können sich über die Lernplattform atingi anmelden. In kurzen, verständlichen Modulen lernen Teilnehmer, wie Menschenrechte in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt werden. Nach erfolgreichem Abschluss des E-Learnings erhalten Sie ein Zertifikat.
Über den folgenden Link finden Sie das E-Learning:
E-Learning „Menschenrechte in der deutschen EZ“ (Externer Link) (deutsche Version)
E-Learning „Human Rights in German Development Cooperation“ (Externer Link) (englische Version)
Weitere wichtige nationale und internationale menschenrechtliche Dokumente finden Sie im Menschenrechtsglossar, das unter anderem Links zu zentralen Abkommen zum Schutz von Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit umfasst.
Menschenrechtliche Beschwerdemechanismen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit prüft das BMZ bereits bei der Projektplanung mögliche menschenrechtliche Risiken. Sollte es dennoch zu Menschenrechtsverletzungen kommen, können Betroffene diese über die Beschwerdemechanismen der deutschen Durchführungsorganisationen melden.
Stand: 05.11.2024