Symbolbild Weltreligionen, dargestellt in Form eines Graffitis auf einer Zementoberfläche: Vier rote Figuren symbolisieren verschiedene Religionen

Menschenrecht auf Religionsfreiheit und Weltanschauungsfreiheit

Für viele Menschen ist ihre Religion oder Weltanschauung ein zentraler Bestandteil des Lebens. Sie ist Teil der Identität, prägt die Weltsicht und den Lebensstil und verbindet Menschen über Nationen, Regionen und Kulturen hinweg. Acht von zehn Menschen auf der Welt gehören einer Religionsgemeinschaft an. In 40 Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sagen vier von fünf Menschen, dass ihnen Religion sehr wichtig sei.

Religionsfreiheit und Weltanschauungsfreiheit ist ein völkerrechtlich verankertes Menschenrecht. Es umfasst zum einen die Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen („innere Dimension“). Darin eingeschlossen ist auch das Recht, keine Religion zu haben oder sie zu wechseln. Zum anderen garantiert dieses Menschenrecht die Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung zu praktizieren – allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat („äußere Dimension“). Dazu zählt zum Beispiel das Recht, Gottesdienste zu feiern, religiöse Stätten zu bauen, Speise- und Bekleidungsgebote zu befolgen, Lehrstätten zu errichten, religiöse Texte zu verbreiten und Feier- und Ruhetage einzuhalten.

Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein Freiheitsrecht des Einzelnen: Das Menschenrecht schützt nicht die Religion oder Weltanschauung an sich, sondern den gläubigen beziehungsweise nicht gläubigen Menschen. Daher schließt die Religionsfreiheit eine kritische (oder auch satirische) Auseinandersetzung mit der Religion nicht aus.

Menschenrecht unter Druck

Weltweit sind zunehmende Einschränkungen des Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu verzeichnen. Sie treffen vor allem Bevölkerungsgruppen, die bereits aufgrund anderer Merkmale politisch und gesellschaftlich benachteiligt werden. Dazu zählen religiöse und weltanschauliche Minderheiten, Frauen, Kinder, Indigene, sexuelle Minderheiten (LSBTIQ+ (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)), Menschen mit Behinderung, Gefängnisinsassen, Flüchtlinge, Asylsuchende und Staatenlose.

Einschränkungen und Diskriminierung aufgrund religiöser oder weltanschaulicher Zugehörigkeit sind nicht nur ein Verstoß gegen die Menschenrechte, sie hemmen außerdem die Entwicklung, gefährden den gesellschaftlichen Frieden und führen zu Unterdrückung, Flucht und Vertreibung.

Entwicklungspolitische Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit

Die deutsche Entwicklungspolitik orientiert sich systematisch an den international anerkannten menschenrechtlichen Standards und Prinzipien. Diesem Menschenrechtsansatz entsprechend bekennt sich das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ausdrücklich zur Religionsfreiheit und Weltanschauungsfreiheit.

In der Entwicklungszusammenarbeit gilt es insbesondere, individuelle Rechte zu stärken und Vielfalt zu berücksichtigen.

Siehe auch
Weltreligionen: Judentum, Islam, Buddhismus, Christentum, Hinduismus

In vielen Partnerländern des BMZ nehmen religiöse Akteure eine besondere Rolle ein. Den Religionsgemeinschaften kommt beispielsweise eine große Bedeutung im Kampf gegen religiös und anderweitig bedingte Hassrede, Diskriminierung und Verfolgung zu. Das BMZ fördert daher die Zusammenarbeit mit religiösen Akteurinnen und Akteuren. Zentrales Kriterium bei der Auswahl der Partner ist stets die Achtung menschenrechtlicher Standards und Prinzipien.

Wie das BMZ mit verschiedenen Religionsgemeinschaften und nicht religiösen Organisationen der Zivilgesellschaft (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zusammenarbeitet, lesen Sie im Kapitel „Religiöse Akteure als Partner der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“.

Beauftragter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit

2018 schuf die damalige Bundesregierung das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, das im BMZ angesiedelt ist.

Sie setzte damit ein Signal für die Verwirklichung des Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit und den Dialog der Religionen. Derzeit hat der Bundestagsabgeordnete Frank Schwabe diese Aufgabe inne.

In Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt legt der Beauftrage alle zwei Jahre einen Lagebericht zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit vor.

Um die Rolle religiöser Akteure in der Entwicklungszusammenarbeit zu unterstreichen, hat das BMZ 2014 die Task Force „Werte, Religion und Entwicklung“ eingesetzt.

Zusammenarbeit konkret Reportagen zum Thema Religionsfreiheit in arabischen Ländern

Im Auftrag des BMZ hat die GIZ (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) ein Projekt der Journalistenorganisation „Arab Reporters for Investigative Journalism“ unterstützt. Aus der Kooperation mit Journalistinnen und Journalisten aus zehn arabischen Ländern sind sechs investigative Reportagen zu Menschenrechten und religiösen Herausforderungen in der Region hervorgegangen.

Bei mehreren Reportagen steht die Verletzung von Frauenrechten im Namen der Religion im Mittelpunkt, so zum Beispiel in der Dokumentation „Mutterschaft aberkannt“ (Motherhood Denied (Externer Link)) von Saja Murtada. Die Reportage beschreibt das Leid schiitischer Frauen und ihrer Kinder im Libanon, wo Gerichte den Frauen nach einer Scheidung das Sorgerecht aberkennen.

In „Zwangsbekehrung“ (Forced Conversion (Externer Link)) befasst sich der Journalist Mahmoud Ali mit einem Gesetz in Ägypten, das christlichen Frauen das Sorgerecht für ihre Kinder abspricht, wenn der Vater zum Islam konvertiert.

Zusammenarbeit konkret Überwindung geschlechtsbasierter Gewalt in Mali

Die Entwicklungszusammenarbeit wirkt auch dort, wo traditionelle schädliche Praktiken, die die Menschenrechte verletzen, religiös oder weltanschaulich begründet werden. Das gilt zum Beispiel für Kinder-, Früh- und Zwangsehen und für die weibliche Genitalverstümmelung.

So fördert das BMZ in Mali eine religionsübergreifende Zusammenarbeit zwischen der christlichen Nichtregierungsorganisation World Vision und der Hilfsorganisation Islamic Relief. Gemeinsam mit Kommunen und lokalen geistigen Autoritäten entwickeln sie Maßnahmen zum Schutz von Kindern und zur Vorbeugung und Überwindung geschlechtsbasierter Gewalt. Ein Schwerpunkt liegt in der Bekämpfung der weiblichen Genitalverstümmelung.

Zusammenarbeit konkret Überwindung der weiblichen Genitalverstümmelung in Guinea

Die Abkehr von der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) ist auch das Ziel eines GIZ-Vorhabens in Guinea. Begleitet von einer breiten Medienberichterstattung fördert es Dialogforen zwischen religiösen Autoritäten, Gesundheitsexpertinnen und -experten, Richterinnen und Richtern sowie lokalen Partnerorganisationen, die sich gegen FGM engagieren. Ein Ergebnis ist, dass sich der Hauptimam der Region Labé öffentlich gegen FGM positioniert hat.

Auf nationaler Ebene wurde eine Plattform eingerichtet, über die sich religiöse Führer mit Expertinnen und Experten für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte austauschen können. Außerdem unterstützt Deutschland Schulungen von Gesundheitspersonal, in denen Kenntnisse über die schwerwiegenden Folgen weiblicher Genitalverstümmelung vermittelt werden.