Stra­ßen­markt in Bei­ra, Mo­sam­bik

Menschenrechte und Entwicklung

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“ So steht es in Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948.

Fachlicher Hintergrund
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948

Menschenrechtsglossar Interner Link

Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Abkommen und Institutionen im Bereich Menschenrechte.

Titelblatt: Menschenrechtskonzept der deutschen Entwicklungspolitik

Menschenrechtskonzept der deutschen Entwicklungspolitik

Leistungsprofil für das Qualitätsmerkmal „Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung und Inklusion“

Dateityp PDF | Sachstandsdatum 11/2023 | Dateigröße 658 KB, Seiten 28 Seiten | Zugänglichkeit barrierefrei

Das Alltagsleben weltweit wird dadurch geprägt, wie die Menschenrechte geachtet, geschützt und gewährleistet werden – zum Beispiel das Recht auf Nahrung, das Recht auf ein höchstmögliches Maß an Gesundheit, das Recht auf Zugang zu Bildung oder auch die Rechte auf Vereinigungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und freien Zugang zu Information.

Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie haben die Relevanz von Menschenrechten unterstrichen. Die Pandemie verstärkte bestehende Ungleichheiten und machte diese sichtbarer. Fortschritte in der Verwirklichung der Menschenrechte, nicht nur der Rechte auf Gesundheit und Leben, waren und sind akut gefährdet. Benachteiligte Gruppen trifft die Pandemie besonders hart.

Die Verwirklichung der Menschenrechte ist eine wichtige Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und eine dauerhafte Verringerung der Armut. Sie ist darum ein zentrales Ziel der deutschen Entwicklungspolitik und ein Qualitätsmerkmal („Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, Inklusion“) für eine werteorientierte, nachhaltige und zukunftsorientierte entwicklungspolitische Zusammenarbeit.

Der Menschenrechtsansatz der deutschen Entwicklungszusammenarbeit dient dazu, Menschen in die Lage zu versetzen, ihre Rechte einzufordern und ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Er führt zu einem Perspektivwechsel gegenüber früheren Konzepten der Zusammenarbeit: Aus „Hilfsbedürftigen“ werden Rechtsträgerinnen und Rechtsträger, aus dem Staat und seinen Organen werden Pflichtenträger.

Ansatz auf mehreren Ebenen

Flaggen vor den Vereinten Nationen in  New York
Titelblatt: Leitfaden zur Berücksichtigung von menschen­rechtlichen Standards und Prinzipien,  einschließlich Gender, bei der Erstellung von Programm­vorschlägen der deutschen staat­​​​​​​​lichen Techni­schen und Finan­ziellen Zusammen­arbeit

Leitfaden

zur Berücksichtigung von menschenrechtlichen Standards und Prinzipien, einschließlich Gender, bei der Erstellung von Programmvorschlägen der deutschen staatlichen Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit

Dateityp PDF | Sachstandsdatum 02/2013 | Dateigröße 161 KB, Seiten 32 Seiten

Die Bundesregierung setzt sich auf verschiedenen Ebenen für die Verwirklichung der Menschenrechte ein:

Auch die feministische Entwicklungspolitik des BMZ ist Menschenrechtspolitik – wenn alle Menschen gleichermaßen und selbstbestimmt am sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben teilhaben, sind Gesellschaften stabiler, friedlicher und nachhaltiger. Um das zu erreichen, ist es notwendig, bestehende gesellschaftliche Ungleichheiten zu hinterfragen und Rollenbilder zu überwinden.

Das BMZ fördert gezielt Vorhaben, die sich mit konkreten Menschenrechtsdefiziten im jeweiligen Kooperationsland befassen. Dadurch werden die Rechte benachteiligter Bevölkerungsgruppen – wie Frauen, Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderungen, indigene Völker oder sexuelle Minderheiten – effektiv gestärkt.

Darüber hinaus wird der Menschenrechtsansatz übergreifend in allen weiteren Arbeitsbereichen der Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt – von A wie Agrobiodiversität bis Z wie Ziviler Friedensdienst.

Menschenrechte sind nicht verhandelbar

Die Wahrung der Menschenrechte ist für das BMZ und die deutsche Entwicklungszusammenarbeit eine fundamentale Bedingung, über sie kann nicht verhandelt werden. Fortschritte und eventuelle Probleme bei der Verwirklichung dieser Rechte sind Gegenstand des politischen Dialogs mit den Kooperationsländern.

Bei gravierenden Verstößen kann es zur Verminderung oder Aussetzung der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit kommen. In solchen Ländern versucht die Bundesregierung, die ärmsten und von Menschenrechtsverletzungen besonders betroffenen Menschen auf anderen Wegen zu unterstützen, zum Beispiel über finanzielle Hilfen für die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen), Kirchen oder politischen Stiftungen.

Unsere Arbeitsfelder im Bereich der Menschenrechte

Mädchen in Ghana
Ein Schulkind in Ghana liest in einem Schulbuch
Bild aus einem Hörsaal des Instituts für angewandte Agrarforschung und Ausbildung in Katibougou, Mali. In der Bildmitte zwei Frauen, um sie herum Männer
Hand eines Jungen am Rad seines Rollstuhls
Heiliger Ort der Kogi in San Miguel in Kolumbien
Syrische Flüchtlinge in einem UNHCR-Registrierungszentrum im Libanon
Station für zu früh geborene und unterernährte Kinder im Nyangya General Hospital in Nyangya
Kaieteur-Wasserfälle in Guyana
Ar­bei­ter in ei­ner Wolf­ram-Mi­ne in Ru­an­da
Symbolbild Weltreligionen, dargestellt in Form eines Graffitis auf einer Zementoberfläche: Vier rote Figuren symbolisieren verschiedene Religionen
Mikrofone von Journalisten auf einer Pressekonferenz in Baku, Aserbaidschan