Hintergrund Das Menschenrecht auf soziale Sicherheit

Flagge der Vereinten Nationen
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
Artikel 22 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Soziale Sicherheit – also die finanzielle Absicherung gegen Risiken wie beispielsweise Krankheit, Unfall, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit – ist ein Menschenrecht. Es wurde bereits 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) festgelegt und ist in zahlreichen internationalen Vereinbarungen verankert, zum Beispiel im Sozialpakt (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) der Vereinten Nationen, in der Frauenrechts- (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und der Kinderrechtskonvention (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) sowie in der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen).

Einige der globalen Entwicklungsziele als Sitzkissen bei einer Konferenz

Zugleich ist soziale Sicherheit eine wichtige Voraussetzung für nachhaltige gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung und für Erfolge bei der Armutsbekämpfung. Damit ist sie ein Schlüssel für das Erreichen der globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Agenda 2030 (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen).

Um das Prinzip der Agenda 2030 – „niemanden zurücklassen“ – zu erreichen, ist soziale Sicherung ein wichtiges Instrument. In SDG 1 (Keine Armut) heißt es ausdrücklich, dass bis 2030 für alle Menschen weltweit Systeme der sozialen Sicherung zugänglich sein sollen. Darüber hinaus beinhaltet die Forderung nach menschenwürdiger Arbeit (SDG 8) ebenfalls soziale Sicherheit. Und auch weitere SDGs haben Bezug zur sozialen Sicherung, unter anderem die Ziele zur Verringerung von Ungleichheiten (SDG 10), zur Erreichung von Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) sowie zur Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit (SDG 5).

Stand: 08.10.2023