Rechte von LSBTIQ+-Personen Rechtlicher Hintergrund und internationale Rechtslage
Agenda 2030
Defizite bestehen derzeit insbesondere noch in Bezug auf die Ziele 1 (keine Armut), 3 (Gesundheit und Wohlergehen), 4 (hochwertige Bildung), 5 (Geschlechtergleichheit), 10 (weniger Ungleichheiten) und 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen).
Yogyakarta-Prinzipien
Im Jahr 2006 haben internationale Menschenrechtsexpertinnen und -experten die Yogyakarta-Prinzipien (Externer Link) erarbeitet. Sie definieren, wie die global gültigen Menschenrechtsnormen in Bezug auf LSBTIQ+-Personen angewendet werden müssen und welche Verpflichtungen sich daraus für die Staaten ergeben. Die Yogyakarta-Prinzipien sind nicht rechtsverbindlich, legen aber völkerrechtlich verbindliche Menschenrechtskonventionen detaillierter aus und haben dadurch vor allem eine politische Bedeutung.
Unabhängiger Experte der Vereinten Nationen
Der UN-Menschenrechtsrat hat im Juli 2022 das Mandat des Unabhängigen Experten zum Schutz vor Diskriminierung und Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität (Externer Link)erneuert. Zugleich wurden thematische Berichte unter anderem zum Schutz vor Gewalt und Diskriminierung und zur sozio-kulturellen und ökonomischen Inklusion veröffentlicht.
Die Vereinten Nationen haben den 17. Mai zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Trans- und Interphobie erklärt.
Stand: 12.05.2023