Türkei Herausforderung Flucht gemeinsam meistern
Die deutsche entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit der Türkei begann im Jahr 1958 und wurde 2008 mit einer letzten Zusage abgeschlossen.
Aktuell unterstützt Deutschland das Land bei der Versorgung der Menschen, die vor dem Krieg in Syrien in die Türkei geflohen sind.
Eine Wiederaufnahme der regulären bilateralen Entwicklungszusammenarbeit ist nicht vorgesehen.
Deutsches Engagement Bildung und Beschäftigung
Die Bundesregierung hat die Türkei angesichts der Herausforderungen bei der Aufnahme der syrischen Flüchtlinge seit 2015 mit rund 834 Millionen Euro unterstützt. Davon entfallen rund 217 Millionen Euro auf die humanitäre Hilfe des Auswärtigen Amts. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat seit 2015 etwa 617 Millionen Euro für strukturbildende Maßnahmen zur Unterstützung der syrischen Flüchtlinge und türkische aufnehmende Gemeinden zur Verfügung gestellt.
Lehrerin und Schüler der UNICEF-Schule in Adana
Schulangebote und berufliche Bildung
Das Engagement des BMZ konzentriert sich auf die Unterstützung der Flüchtlinge und der aufnehmenden Gemeinden in den Bereichen Schulbildung, berufliche Ausbildung, Beschäftigungsförderung sowie sozialer Zusammenhalt: Durch Schulangebote soll eine "verlorene Generation" an syrischen Flüchtlingskindern verhindert werden, die nur Krieg kennt und mangels Bildung keine positiven Lebensperspektiven entwickeln kann. Außerdem soll einer möglichen Radikalisierung von Jugendlichen vorgebeugt werden.
Gewaltprävention und sozialer Austausch sind ein Querschnittsanliegen der BMZ-Vorhaben. Dadurch, dass von den Maßnahmen immer sowohl Flüchtlinge als auch türkische Aufnahmegemeinden profitieren, wird der Austausch zwischen den Gruppen gestärkt und Missgunst vorgebeugt.
Berufsbildung und Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung sind der Grundstein für den Einstieg ins Berufsleben und ein selbstständiges Leben unabhängig von fremder Hilfe. Im Rahmen der Beschäftigungsinitiative Nahost werden seit Mitte 2016 kurzfristige und langfriste Beschäftigungsverhältnisse geschaffen, damit Familien sich selbst versorgen können und eine Bleibeperspektive haben. Ein wichtiger Partner bei der Umsetzung ist das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF).
Job-Offensive
Die von Deutschland unterstützten Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung richten sich sowohl an Flüchtlinge als auch an Einheimische, die aufgrund des Flüchtlingszustroms Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben. Sie können ein schnell verfügbares Einkommen erzielen, indem sie im Rahmen sogenannter Cash-for-Work-Maßnahmen leichte Tätigkeiten in ihrer Gemeinde übernehmen, etwa Handwerksarbeiten, Aufgaben in der Abfallentsorgung oder bei der Instandhaltung von öffentlichen Gebäuden und Grünflächen. Außerdem werden Löhne finanziert, vor allem für zusätzliches Lehrpersonal.
Durch Beschäftigungsförderung sind im Jahr 2020 rund 21.000 Beschäftigungen (seit 2016 insgesamt 97.570) entstanden und der Schulunterricht für fast 350.000 Kinder wurde sichergestellt.
Europäisches Engagement
Die bilaterale Zusammenarbeit Deutschlands mit der Türkei erfolgt zusätzlich zum europäischen Engagement im Rahmen des EU-Türkei-Aktionsplans vom November 2015 und der EU-Türkei-Erklärung vom März 2016. Die Vorhaben werden eng abgestimmt, um Doppelstrukturen zu vermeiden und einen Mehrwert zu erzeugen.
Die Bundesrepublik beteiligt sich finanziell an der EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei und ist Mitglied in der Koordinierungsgruppe zur Umsetzung der Vereinbarungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei.