Mädchen in einer Schulklasse in Bangui, Zentralafrikanische Republik. Es sind nur die Hinterköpfe der Mädchen abgebildet, man sieht keine Gesichter.

Geschlechtsbasierte Gewalt Überwindung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM)

Weibliche Genitalverstümmelung, international meist mit dem Begriff „Female Genital Mutilation“ (FGM) bezeichnet, umfasst alle Verfahren, bei denen die äußeren weiblichen Genitalien teilweise oder vollständig entfernt oder aus nichtmedizinischen Gründen auf andere Weise verletzt werden. Weibliche Genitalverstümmelung wird in mehr als 30 Ländern praktiziert.

Nach Schätzungen des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF ) leben gegenwärtig mindestens 200 Millionen Frauen und Mädchen mit den Folgen weiblicher Genitalverstümmelung. Jedes Jahr sind weitere drei Millionen Mädchen bedroht. Allein in Deutschland sind rund 100.000 Frauen und Mädchen betroffen.


Schwere Menschenrechtsverletzung

Symbolfoto: Eine Frau hält abwehrend ihre Hände vor ihren Kopf um sich zu schützen

Weibliche Genitalverstümmelung stellt eine schwere Form geschlechtsbasierter Gewalt dar und betrifft vor allem Frauen und Mädchen, aber auch Menschen mit anderen Geschlechtsidentitäten.

Sie basiert häufig auf schädlichen gesellschaftlichen Normen und Überzeugungen und spiegelt vorherrschende patriarchale Machtverhältnisse wider.

Weibliche Genitalverstümmelungist eine schwere Verletzung der Menschenrechte, etwa des Rechts auf Gesundheit und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit.

Schwerwiegende Folgen

Symbolbild: Ein Scherenschnitt aus Papier zeigt eine Familie (eine Frau, ein Mann und zwei Kindern)

Weibliche Genitalverstümmelung wird meist bei Mädchen im Alter zwischen vier und 14 Jahren vorgenommen, manchmal aber auch schon im Alter von wenigen Tagen, kurz vor der Eheschließung oder vor der Geburt des ersten Kindes. Sie kann nicht rückgängig gemacht werden. Alle Formen dieser Praktik können schwere psychische, physische und soziale Folgen haben und sogar zum Tod führen.

Zu den akuten, teilweise lebensbedrohlichen Risiken gehören starke Schmerzen, Blutungen, Urinstau und Entzündungen. Langfristig können Betroffene unter Problemen beim Geschlechtsverkehr, bei Schwangerschaft und Geburt, einer erhöhten HIV-Ansteckungsgefahr sowie unter psychischen Traumata leiden. Bei besonders weitgehenden Formen der weiblichen Genitalverstümmelung kann die Geburt eines Kindes aufgrund von verhinderten Wehen oder auftretenden Geweberissen für Mutter und Kind lebensgefährlich werden.

Straßenplakat in Uganda mit Warnung vor Genitalverstümmelung

Straßenplakat in Uganda mit Warnung vor Genitalverstümmelung

Straßenplakat in Uganda mit Warnung vor Genitalverstümmelung

Deutsches Engagement

Die Entwicklungspolitik des BMZ verfolgt das Ziel, die schädlichen Normen und Machtstrukturen, die der weiblichen Genitalverstümmelung zugrunde liegen, zu identifizieren und zu überwinden. Das Engagement erfolgt auf mehreren Ebenen: Auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene werden Politikerinnen und Politiker beraten und Kompetenzen von Institutionen und Organisationen ausgebaut. Auf lokaler Ebene fördert das BMZ Dialogansätze und Sensibilisierungsmaßnahmen.

Titelblatt: Dritter entwicklungspolitischer Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter (2023–27)

Dritter entwicklungspolitischer Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter (2023–27)

Dateityp PDF | Sachstandsdatum 12/2023 | Dateigröße 719 KB, Seiten 36 Seiten | Zugänglichkeit barrierefrei

Im entwicklungspolitischen Gender-Aktionsplan 2023–2027 ist die Überwindung schädlicher Praktiken als strategisches Ziel verankert, dazu zählen die weibliche Genitalverstümmelung, Kinderheirat sowie Früh- und Zwangsverheiratung.

2021 veröffentlichte die Bundesregierung den Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung (Externer Link). Mit dem Schutzbrief informiert die Bundesregierung über die Strafbarkeit in Deutschland, auch wenn die weibliche Genitalverstümmelung im Ausland vorgenommen wird. Hauptzielgruppe sind gefährdete Mädchen und ihre Familien. Der Schutzbrief dient auch zur Sensibilisierung.

Seit mehr als 20 Jahren unterstützt das BMZ den Generationendialog für sozialen Wandel. Er schafft geschützte Räume, in denen sich Gemeindemitglieder geschlechts- und generationsübergreifend zu sensiblen Themen wie weiblicher Genitalverstümmelung austauschen und gemeinsam Wege entwickeln können, diese Praktiken zu überwinden. Dabei erforschen, würdigen und bewerten die Gemeindemitglieder die Gründe für das Bestehen schädlicher Praktiken und die ihnen zugrunde liegenden Werte.

Auf multilateraler Ebene fördert das BMZ das gemeinsame Programm des Bevölkerungsfonds (UNFPA) und des Kinderhilfswerks (UNICEF) der Vereinten Nationen zur Prävention von weiblicher Genitalverstümmelung. Das Programm erkennt die entscheidende Rolle sozialer Normen bei der Aufrechterhaltung sowie Überwindung der schädlichen Praktik an. Als größtes globales Programm zum Thema ist es seit 2008 in 17 Ländern aktiv.

Stand: 19.12.2023