
Menschenrechte Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, transgender und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI)
Auch in einigen Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden Lesben und Schwule sowie bisexuelle, transgender und intergeschlechtliche Personen (LSBTI) kriminalisiert – und das, obwohl die meisten dieser Länder die wichtigsten internationalen Menschenrechtsabkommen ratifiziert haben.
Diskriminierung und Gewalt
Nach Angaben der Vereinten Nationen sind lesbische, schwule, bisexuelle, transgender und intergeschlechtliche Menschen überdurchschnittlich oft von Armut, Obdachlosigkeit und fehlender Ernährungssicherheit betroffen. Ein gleichberechtigter Zugang zur Bildungs- und Gesundheitsversorgung und zum Arbeitsmarkt bleibt ihnen in vielen Ländern verwehrt.
LSBTI-Personen sind außerdem einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Opfer von Gewalt zu werden. Dies umfasst sowohl Verbrechen wie Mord, sogenannte "korrigierende Vergewaltigungen" und Polizeigewalt als auch Hassreden, insbesondere über soziale Medien. Auch Personen, die sich gegen die Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität engagieren, sind häufig von (digitaler) Gewalt betroffen. Der Einsatz für LSBTI-Rechte wird durch restriktive Gesetze und gewalttätige Übergriffe (zum Beispiel illegitime Razzien) durch staatliche und nichtstaatliche Akteure zunehmend erschwert.
LSBTI-Inklusionskonzept der Bundesregierung
Im März 2021 wurde das LSBTI-Inklusionskonzept der Bundesregierung für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit verabschiedet.
Damit setzt das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt ein Zeichen für die Rechte von LSBTI-Personen und gegen deren Diskriminierung. Das Konzept trägt dazu bei, die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung strategischer zu gestalten, das deutsche Engagement sichtbarer zu machen und die zivilgesellschaftliche (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) Menschenrechtsarbeit für LSBTI-Personen wirksam zu unterstützen.
Die Zivilgesellschaft war an der Erarbeitung des Inklusionskonzepts umfassend beteiligt. Es greift zentrale Forderungen von Interessenvertreter*innen auf, etwa LSBTI-Themen in den Kontext der Menschenrechte einzubetten und auf die besondere Schutzwürdigkeit von Minderjährigen einzugehen.
Da die aktuelle Covid-19-Pandemie die Lage für LSBTI-Personen weltweit weiter verschärft, ist das von der Bundesregierung beschlossene Konzept ein besonders wichtiger Schritt, um die Rechte und Bedürfnisse von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen, insbesondere auch Minderjährigen, unter anderem durch Mainstreaming (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit besser zu schützen.
Zusammenarbeit konkret Pilotvorhaben in vier Ländern
Im Sinne der Agenda 2030 (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und ihres Grundsatzes, niemanden zurückzulassen ("Leave no one behind") ist die weltweite Förderung der Menschenrechte und der Schutz von LSBTI-Personen ein langfristiger Schwerpunkt und ein Querschnittsthema der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, das in allen Vorhaben berücksichtigt werden soll.
Im Auftrag des BMZ setzt die GIZ (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) vier Pilotmaßnahmen zum Abbau der Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität um: In Südafrika geht es um die Prävention gender (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)-basierter Gewalt in Schulen. In Bosnien und Herzegowina sollen die Interessen von LSBTI-Personen in Verwaltungsreformprozessen stärker berücksichtigt werden. In Guatemala haben staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure gemeinsam Konzepte entworfen, um im Fall von Menschenrechtsverletzungen den Zugang von LSBTI-Personen zu Recht, psychosozialer Untertützung, Informationen und weiteren Hilfsangeboten zu verbessern. Die Förderung eines inklusiven Zugangs zur Gesundheitsversorgung ist Ziel eines Vorhabens in Kamerun.
Stärkung der Rechte von LSBTI-Personen in Uganda
Ein Vorhaben zur Stärkung der Menschenrechte in Uganda hat LSBTI-Organisationen dabei unterstützt, ihre Interessen gegenüber nationalen Menschenrechtsinstitutionen wirksamer zu vertreten. Außerdem wurden Polizistinnen und Polizisten in verschiedenen Landesteilen für die Rechte von LSBTI-Personen sensibilisiert und Netzwerke zwischen Polizei und Nichtregierungsorganisationen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) aufgebaut, um Diskriminierung zu verhindern und Gewalt vorzubeugen.
Internationale Zusammenarbeit
Die Bundesregierung setzt sich auch im internationalen Dialog für die Achtung, den Schutz und die Gewährleistung der Menschenrechte von LSBTI-Personen ein. Unter anderem engagiert sich Deutschland seit 2016 in der Equal Rights Coalition (Externer Link). In ihr haben sich 42 Staaten zusammengeschlossen, um die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen zu stärken.
Eine über den Studien- und Fachkräftefonds des BMZ finanzierte Studie im südlichen Afrika soll Erkenntnisse darüber liefern, wo die deutsche und internationale Entwicklungszusammenarbeit sinnvoll ansetzen kann, um zum Abbau von Diskriminierung beizutragen.