Flaggen verschiedener Nationen vor dem Hauptgebäude der Vereinten Nationen

Hintergrund Internationale Vereinbarungen zur Förderung von guter Regierungsführung

Die Bedeutung der verantwortungsvollen Ausübung staatlicher Macht wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in zahlreichen Vereinbarungen und Beschlüssen festgehalten – zum Beispiel in der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 und in den Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen von 1966.

In der Entwicklungspolitik wurde gute Regierungsführung zu einem Schlüsselfaktor für Frieden, Sicherheit und die Überwindung der Armut. Viele Ziele der im September 2015 beschlossenen Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung können nur mithilfe einer verantwortungsvollen Regierungsführung erreicht werden.

SDG 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

Ziel 16 widmet sich ganz konkret diesem Thema: Die internationale Gemeinschaft will bis zum Jahr 2030 „allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen“. Im Verhandlungsprozess zur Agenda 2030 hat sich Deutschland für die in Ziel 16 verankerten Aspekte besonders stark gemacht.

Um die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen, verpflichtete sich die Staatengemeinschaft in der Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit (2005) (Externer Link) und im Aktionsplan von Accra (2008) sowie im Rahmen der Entwicklungspartnerschaft von Busan (2011) (Externer Link), Good Governance (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) in den Partnerländern verstärkt zu fördern.


OECD

Das Governance-Netzwerk (Externer Link) (GovNet) des Entwicklungsausschusses der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD/DAC (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) fördert den Erfahrungsaustausch zwischen Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis.

Ziel ist, die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit im Governance-Bereich und die Leistungsfähigkeit der staatlichen Einrichtungen in den Entwicklungsländern zu erhöhen.

Europa

Die Europäische Union beruht nach Artikel 6 Absatz 1 ihres Gründungsvertrags (Externer Link) auf den Grundsätzen „der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit“. An diesen Good-Governance-Prinzipien ist auch das außen- und entwicklungspolitische Handeln der EU ausgerichtet.

So wurde im März 2020 der EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2020–2024) (Externer Link) verabschiedet und im Mai 2024 von der EU bis 2027 verlängert. Mit ihm bekräftigt die Europäische Union, dass sie sich überall auf der Welt für den Schutz der Menschenrechte und die Förderung der Demokratie engagiert.

Afrika

Die Afrikanische Union (AU) hat den Anspruch, zur guten Regierungsführung in ihren Mitgliedsstaaten beizutragen: Im Gründungsprogramm der AU von 2002 erklären die unterzeichnenden Staaten die Förderung von Good Governance zu einem wichtigen Ziel. Bekräftigt wurde es 2007 in der Afrikanischen Charta für Demokratie, Wahlen und Regierungsführung (African Charter on Democracy, Elections and Governance (Externer Link)).

Lateinamerika

Die Organisation der Amerikanischen Staaten (OAS (Externer Link)) bewertet Demokratie als beste Grundlage für Frieden, Sicherheit und Entwicklung in der Region. In Artikel 1 der 2001 verabschiedeten Inter-American Democratic Charter (Externer Link) ist festgeschrieben, dass alle amerikanischen Völker das Recht auf Demokratie haben und ihre Regierungen die Pflicht, diese zu fördern und zu verteidigen.

Stand: 06.08.2025