Hintergrund und Definitionen Gute Regierungsführung – Rahmenbedingung für Entwicklung

Ende der 1980er Jahre setzte sich weltweit die Erkenntnis durch, dass Fortschritt nicht nur eine Frage wirtschaftlicher Erfolge ist, sondern dass auch „schwache“ Regierungen, willkürliche Rechts- und Justizsysteme, schlecht funktionierende Verwaltungen und Korruption Entwicklung behindern. Nur leistungsfähige und rechtmäßige staatliche Einrichtungen können politische, wirtschaftliche, soziale und ökologische Reformprozesse steuern und dauerhaft verankern.

Ei­nem Wäh­ler in Bu­run­di wird der Fin­ger mit Tin­te mar­kiert.

Einem Wähler in Burundi wird der Finger mit Tinte markiert.

Einem Wähler in Burundi wird der Finger mit Tinte markiert.

Gute Regierungsführung (Good Governance) wurde daher zu einem Synonym für entwicklungsfördernde Rahmenbedingungen. Dazu zählen insbesondere Demokratie, politische Teilhabe und Bürgernähe, Rechtsstaatlichkeit, Achtung, Schutz und Gewährleistung aller Menschenrechte, ein funktionierendes öffentliches Finanzwesen und Korruptionsfreiheit.


Kofi Annan, UN-Generalsekretär 1997 bis 2006
Gute Regierungsführung und nachhaltige Entwicklung lassen sich nicht trennen. Das ist die Lehre aus all unseren Bemühungen und Erfahrungen von Afrika über Asien bis Lateinamerika.
Kofi Annan, UN-Generalsekretär 1997 bis 2006

Definition von Good Governance

Für den international gebräuchlichen Begriff „Good Governance“ existiert keine allgemein anerkannte Definition. Im Deutschen wird er mit „gute Regierungsführung“, „gute Staatsführung“ oder auch „verantwortungsvolle Regierungsführung“ übersetzt. Ein umfassendes Verständnis von Good Governance geht allerdings über das Handeln von Regierungen hinaus. Es schließt auch verantwortliches Handeln nicht staatlicher Akteure sowie eine konstruktive Ausgestaltung der Beziehungen zwischen dem Staat und den nicht staatlichen Akteuren mit ein. Dies umfasst zum Beispiel Aspekte wie demokratische Teilhabe, zivilgesellschaftliche Partizipation und Rechtsstaatlichkeit.

Auch der Begriff „Governance“ wird häufig „unscharf“ verwendet und es gibt für ihn keine deutsche Entsprechung. Governance umfasst die Art und Weise, wie in einem Staat – oder auch in Organisationen und Firmen – politische Inhalte formuliert, Entscheidungen getroffen und Mittel eingesetzt werden. Es geht sozusagen um die Spielregeln, die für staatliche und nicht staatliche Akteure gelten.

Im Verständnis der deutschen Entwicklungspolitik bedeutet Good Governance vor allem:

  • Staatliche Einrichtungen erfüllen ihre Aufgaben auf allen Verwaltungsebenen effizient und transparent und legen Rechenschaft über ihr Handeln ab.
  • Sie orientieren ihr Handeln an demokratischen sowie menschenrechtlichen Prinzipien und Standards, beteiligen die gesamte Bevölkerung und berücksichtigen die Meinungen von Minderheiten und die Bedürfnisse von Schwachen.
  • Alle Bürgerinnen und Bürger werden mit den notwendigen öffentlichen Gütern und sozialen Dienstleistungen versorgt.
  • Alle Entscheidungen orientieren sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit.

Seit Mitte der 1990er Jahre ist Good Governance ein Schlüsselbegriff in entwicklungspolitischen Strategien. Good Governance zu fördern bedeutet, die Partnerländer der Entwicklungszusammenarbeit dabei zu unterstützen, die politischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche soziale, ökologische und marktwirtschaftliche Entwicklung zu schaffen.

Good Governance ist aber nicht nur Ziel, sondern auch Voraussetzung für wirksame Entwicklungszusammenarbeit: Ob und in welcher Form Deutschland mit einem Land entwicklungspolitisch kooperiert, hängt von den dort herrschenden politischen Zuständen ab. Je reform- und entwicklungsorientierter die staatlichen Akteure und je stabiler die Institutionen des Partnerlandes sind, desto besser kann Entwicklungspolitik wirken und den Menschen vor Ort zugutekommen.

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