Hintergrund und Definitionen Gute Regierungsführung – Rahmenbedingung für Entwicklung

Ende der 1980er Jahre setzte sich weltweit die Erkenntnis durch, dass Fortschritt nicht nur eine Frage wirtschaftlicher Erfolge ist, sondern dass auch „schwache“ Regierungen, willkürliche Rechts- und Justizsysteme, schlecht funktionierende Verwaltungen und Korruption Entwicklung behindern. Nur leistungsfähige und rechtmäßige staatliche Einrichtungen können politische, wirtschaftliche, soziale und ökologische Reformprozesse steuern und dauerhaft verankern.

Ei­nem Wäh­ler in Bu­run­di wird der Fin­ger mit Tin­te mar­kiert.

Einem Wähler in Burundi wird der Finger mit Tinte markiert.

Einem Wähler in Burundi wird der Finger mit Tinte markiert.

Gute Regierungsführung (Good Governance) wurde daher zu einem Synonym für entwicklungsfördernde Rahmenbedingungen. Dazu zählen insbesondere Demokratie, politische Teilhabe und serviceorientierte Verwaltung, Rechtsstaatlichkeit, Achtung, Schutz und Gewährleistung aller Menschenrechte, ein funktionierendes öffentliches Finanzwesen und Korruptionsfreiheit.


Einige der globalen Entwicklungsziele als Sitzkissen bei einer Konferenz
Wir sehen eine Welt vor uns, (...) in der Demokratie, gute Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit sowie ein förderliches Umfeld auf nationaler und internationaler Ebene unabdingbar für eine nachhaltige Entwicklung sind, darunter ein dauerhaftes und inklusives Wirtschaftswachstum, soziale Entwicklung, Umweltschutz und die Beseitigung von Armut und Hunger.
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen

Definition von Good Governance

Für den international gebräuchlichen Begriff „Good Governance“ existiert keine allgemein anerkannte Definition. Im Deutschen wird er mit „gute Regierungsführung“, „gute Staatsführung“ oder auch „verantwortungsvolle Regierungsführung“ übersetzt. Ein umfassendes Verständnis von Good Governance geht allerdings über das Handeln von Regierungen hinaus. Es schließt auch verantwortliches Handeln nicht staatlicher Akteure sowie eine konstruktive Ausgestaltung der Beziehungen zwischen dem Staat und den nicht staatlichen Akteuren mit ein. Dies umfasst zum Beispiel Aspekte wie demokratische Teilhabe, zivilgesellschaftliche Partizipation (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und Rechtsstaatlichkeit.

Auch der Begriff „Governance“ wird häufig „unscharf“ verwendet und es gibt für ihn keine deutsche Entsprechung. Governance umfasst die Art und Weise, wie in einem Staat – oder auch in Organisationen und Firmen – politische Inhalte formuliert, Entscheidungen getroffen und Mittel eingesetzt werden. Es geht sozusagen um die Spielregeln, die für staatliche und nicht staatliche Akteure gelten.

Im Verständnis der deutschen Entwicklungspolitik bedeutet Good Governance vor allem:

  • Staatliche Einrichtungen erfüllen ihre Aufgaben auf allen Verwaltungsebenen inklusiv, effizient und transparent und sie legen Rechenschaft über ihr Handeln ab.
  • Sie orientieren ihr Handeln an demokratischen sowie menschenrechtlichen Prinzipien und Standards, beteiligen die gesamte Bevölkerung und ermöglichen es ihr somit, Einfluss auf Entscheidungen des Staates zu nehmen und ihre Zukunft selbstbestimmt zu gestalten – ungeachtet von Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Alter, Behinderungen, Migrationsstatus, ethnischer oder religiös-weltanschaulicher Zugehörigkeit oder anderen Merkmalen.
  • Alle Bürgerinnen und Bürger werden mit den notwendigen öffentlichen Gütern und sozialen Dienstleistungen versorgt und haben den gleichen Zugang, auch im digitalen Raum.
  • Alle Entscheidungen orientieren sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen).

Seit Mitte der 1990er Jahre ist Good Governance ein Schlüsselbegriff in entwicklungspolitischen Strategien: Die Partnerländer der Entwicklungszusammenarbeit werden dabei unterstützt, die politischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche soziale, ökologische und wirtschaftliche Entwicklung im Sinne der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zu schaffen.

Good Governance ist aber nicht nur Ziel, sondern auch Voraussetzung für wirksame Entwicklungszusammenarbeit: Ob und in welcher Form Deutschland mit einem Land entwicklungspolitisch kooperiert, hängt von den dort herrschenden politischen Zuständen ab. Je reform- und entwicklungsorientierter die staatlichen Akteure und je stabiler die Institutionen des Partnerlandes sind, desto zielgerichteter kann Entwicklungspolitik wirken und den Menschen vor Ort zugutekommen.

Stand: 06.08.2025