UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Unternehmen haben erheblichen Einfluss auf die weltweite Verwirklichung der Menschenrechte (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Um die Unternehmensverantwortung zu unterstreichen und menschenrechtliche Schutzlücken im Zusammenhang mit globalen Wirtschaftsaktivitäten zu schließen, hat der UN-Menschenrechtsrat (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) 2011 die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Sie haben drei Säulen:

  • Jeder Staat ist verpflichtet, die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen und Investitionen zu setzen, um den Schutz der Menschenrechte und Arbeitsnormen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise eine Umweltaufsicht und eine Arbeitsinspektion.
  • Unternehmen sollen Verfahren zur Gewährleistung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht einrichten, um negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte zu vermeiden, zu verringern oder auszugleichen.
  • Personen, deren Menschenrechte durch Unternehmen verletzt wurden, müssen wirksame Abhilfe erhalten. Dazu gehören der Zugang zu staatlichen und nicht staatlichen Beschwerdestellen sowie die Möglichkeit, den Rechtsweg beschreiten zu können.

Nationaler Aktionsplan

Zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien hat die Bundesregierung 2016 den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) beschlossen. Der NAP unterstreicht die staatliche Pflicht zum Schutz der Menschenrechte. Zudem formuliert er die Erwartungshaltung der Bundesregierung gegenüber allen Unternehmen, einen Prozess zur Achtung der Menschenrechte entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) einzuführen.

Das im NAP festgeschriebene Ziel, dass bis 2020 mindestens 50 Prozent aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt anwenden und entsprechende Maßnahmen in ihre Unternehmensprozesse integriert haben, wurde jedoch verfehlt. Aus diesem Grund bereitet die Bundesregierung entsprechend des NAP und des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD ein nationales Sorgfaltspflichtengesetz (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) vor und setzt sich für eine EU-weite Regelung ein. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Externe Links: