Lieferkettengesetz

Im März 2021 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Lieferkettengesetz verabschiedet. Er war vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erarbeitet worden.

Das Gesetz soll

  • definieren, welche Pflichten Unternehmen beim Schutz von Menschenrechten haben und wie sie diesen in ihren Lieferketten nachkommen können,
  • Unternehmen dazu verpflichten, über ihre Anstrengungen Bericht zu erstatten,
  • die Rechte von Arbeiterinnen und Arbeitern vor Gericht stärken und einen Weg eröffnen, Schadensersatzansprüche in Deutschland geltend zu machen.

Um Rechtssicherheit, Transparenz und fairen Wettbewerb zu schaffen, setzt sich Deutschland auch auf Ebene der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) für eine verbindliche Regelung unternehmerischer Sorgfaltspflichten ein.

Hintergrund

Durch die Globalisierung hat sich der Welthandel weit verzweigt, ein Großteil der Produktion hat sich in Entwicklungsländer verlagert. Inzwischen machen globale Wertschöpfungsketten (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) rund 80 Prozent des Welthandels aus.

Deutschland ist so intensiv in globale Lieferketten eingebunden wie kein anderes Land. Doch viele Menschen, die für Konsumenten in Deutschland Kleidung, Nahrungsmittel oder elektronische Geräte herstellen, leiden unter äußerst schlechten Arbeitsbedingungen. So werden zum Beispiel mehr als 70 Millionen Kinder auf Plantagen, in Minen und Steinbrüchen ausgebeutet.

Die Vereinten Nationen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und die OECD (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) haben Vorschläge gemacht, wie Unternehmen in globalen Lieferketten ihre Sorgfaltspflichten erfüllen sollten, um solche Missstände zu verhindern. In Deutschland hat die Bundesregierung zunächst auf freiwilliges Engagement der Privatwirtschaft gesetzt. Ein Monitoring hat jedoch ergeben, dass zu wenige Unternehmen ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten erfüllen. Daraufhin hat das BMZ gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Eckpunkte eines Lieferkettengesetzes erarbeitet.

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