Neuausrichtung Textilbündnis wird zu Vorreiter-Allianz für faire Lieferketten

Pressemitteilung vom 1. Dezember 2022 | Das vom BMZ initiierte Textilbündnis hat am Mittwoch den Startschuss für eine Neuausrichtung gegeben. Künftig soll es darum gehen, bei der Umsetzung des neuen deutschen Lieferkettengesetzes mit gutem Beispiel voranzuschreiten und bei Themen wie Transparenz, Geschlechtergerechtigkeit, existenzsichernden Löhnen und Klimaschutz sogar darüber hinauszugehen.

Damit entwickelt sich das Textilbündnis, das 2014 als freiwillige Initiative in einem kaum regulierten Umfeld entstanden ist, zu einer Vorreiter-Allianz. Insbesondere durch gemeinsamen Einsatz in den Produktionsländern bietet das Bündnis in Zeiten des Lieferkettengesetzes Ansätze und Initiativen für die gesamte Wirtschaft und zeigt, wie Engagement für faire Lieferketten gut funktionieren kann. Auch das vom BMZ vergebene Textilsiegel „Grüner Knopf“ steigert die Ansprüche an die zertifizierten Unternehmen und geht deutlich über die Anforderungen des Lieferkettengesetzes hinaus.

Logo: Bündnis für nachhaltige Textilien
Entwicklungsministerin Svenja Schulze: „75 Millionen Menschen arbeiten weltweit in den Textillieferketten, die meisten von ihnen Frauen. Mit unserem Konsum haben auch wir in Deutschland eine Verantwortung für die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen entlang der Lieferkette. Mit dem deutschen Lieferkettengesetz schaffen wir endlich verbindliche Vorgaben für alle Unternehmen, sich dieser Verantwortung zu stellen. Das gibt dem Textilbündnis jetzt die Chance, sich neu auszurichten und den nächsten Schritt zu gehen – als Vorreiter-Allianz für faire Lieferketten.“

Mit seiner Neuaufstellung setzt das Textilbündnis Schwerpunkte bei der gemeinsamen Umsetzung von Maßnahmen mit mehr Wirkung in den Produktionsländern. Dies soll unter anderem durch größere Transparenz und effiziente Berichtsanforderungen gelingen. Mit der Offenlegung von Lieferanteninformationen und der verpflichtenden Beteiligung an Initiativen in Produktionsländern geht das Bündnis über das Lieferkettengesetz hinaus und positioniert sich damit als Vorreiter-Allianz.

Die Neuaufstellung in drei Punkten:

  • Mitgliedsunternehmen können zukünftig effektiver über die Umsetzung der ambitionierten Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten Bericht erstatten.
  • Mitgliedsunternehmen verpflichten sich, Informationen zu Produktionsstätten und Lieferantendaten in der eigenen Lieferkette bereitzustellen und diese Informationen schrittweise auf die tiefere Lieferkette auszuweiten.
  • Konzentration auf vier Fokusthemen: Existenzsichernde Löhne und Einkaufspraktiken, Geschlechtergerechtigkeit, Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz sowie Beschwerdemechanismen und Abhilfe. Jedes Mitglied engagiert sich verpflichtend vor Ort in den Textilproduktionsländern in mindestens einer Initiative des Bündnisses zu diesen Schwerpunkten.

Seit seiner Gründung vor acht Jahren bringt das Textilbündnis Vertreter*innen aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Standardorganisationen, Zivilgesellschaft und der Bundesregierung an einen Tisch. Die Mitglieder eint die Vision einer Branche, die die Rechte aller Beschäftigten achtet, die Klima und Umwelt schützt, die integer und innerhalb der planetaren Grenzen agiert. Mit seinen rund 130 Mitgliedern hat das Bündnis eine wichtige Stimme in der Branche und gegenüber der Politik, um Handlungsbedarf und Lösungsansätze aufzuzeigen.

Seit diesem Sommer ist auch der Grüne Knopf 2.0 auf dem Markt. Bestehende Anforderungen des 2019 vom BMZ eingeführten Siegels wurden angehoben und zusätzliche Anforderungen an die Unternehmen ergänzt. Auch dieses Siegel geht damit über die ab Januar 2023 geltenden Verpflichtungen des Lieferkettengesetzes hinaus. Konkrete Neuerungen betreffen bessere Löhne, die stärkere Einbindung betroffener Menschen vor Ort sowie höhere Umweltstandards. Unternehmen, die sich nach dem Grünen Knopf 2.0 zertifizieren lassen möchten, müssen künftig in ihren Zulieferbetrieben nachweislich die Zahlung von existenzsichernden Löhnen vorantreiben. Außerdem müssen Betroffene vor Ort noch stärker eingebunden werden, zum Beispiel bei der Einrichtung von Beschwerdemechanismen. Daneben stellt der Grüne Knopf 2.0 nun auch Anforderungen an die verwendeten Inhaltsstoffe der Textilien selbst. Für Baumwolle bedeutet das zum Beispiel, dass kein gentechnisch verändertes Saatgut eingesetzt werden darf und die Baumwolle aus nachhaltiger Landwirtschaft stammen muss. Besonders schädliche Materialien wie Fluorfasern oder Polyacryl dürfen nicht verwendet werden, dasselbe gilt für Pelz oder Angora.

Am 1. Januar 2023 tritt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Damit wird national erstmals die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten verbindlich für Unternehmen geregelt. Unternehmen aus dem Textilsektor, die Mitglied im Textilbündnis oder mit dem Grünen Knopf 2.0 zertifiziert sind, gehen bei der Umsetzung der dort geregelten Sorgfaltspflichten bereits voran und sind daher gut auf das Gesetz vorbereitet. In ihrer Arbeit bestärkt, entwickeln sich beide freiwilligen BMZ-Initiativen ambitioniert weiter und gehen deutlich über die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes hinaus.


Siehe auch

Arbeiterinnen und Arbeiter in einer Textilfabrik in Bangladesch, in der besonders auf die Einhaltung der gesetzlichen Sozial- und Umweltstandards geachtet wird
Arbeiterin in einer Fabrik in Bangladesch
Der Grüne Knopf – das Siegel für sozial und ökologisch produzierte Textilien